Mülheim. Landesweit sorgte der Grundsteuerbescheid für Einsprüche in sechsstelliger Höhe. Doch regt sich der Unmut auch unter Mülheimer Eigentümern?

Landesweit sorgt der Grundsteuerbescheid für Widersprüche und drohende Klageverfahren im mittleren sechsstelligen Bereich. Allein in Essen hat rund jeder vierte Eigentümer Einspruch erhoben – 40.000 gingen im Finanzamt ein. Und in Mülheim?

Mit 55.100 Erklärungen muss das Mülheimer Finanzamt rechnen, davon sind bis heute 50.600 eingegangen – also rund 92 Prozent. Bearbeitet wurden bislang 89 Prozent; gut 48.000 Eigentümer dürften also ihren Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuermessbescheid erhalten haben. Letzterer wird mit dem Hebesatz einer Kommune multipliziert und gibt daher einen Ausblick darauf, welcher Grundsteuerbetrag den Besitzer einer Immobilie trifft.

Nur wenig Widerspruch in Mülheim? Finanzamt präsentiert überalterte Zahlen

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Reichlich Kritik gab es bislang an der bürokratischen Umsetzung, aber auch an möglicherweise viel zu hohen Neubewertungen von Grundstücken.

Die Einsprüche in Mülheim dagegen scheinen sich in Grenzen zu halten: Nur 6,15 Prozent haben davon Gebrauch gemacht, teilt eine Sprecherin der Finanzverwaltung NRW auf Anfrage der Redaktion mit. Die Zahl ist allerdings mit großer Vorsicht zu genießen, denn sie stammt noch vom März 2023. Damals waren aber nur 44.700 Erklärungen abgegeben und nur rund 30.000 bearbeitet worden. Zudem sind Widersprüche erst in Folge der Bescheide zu erwarten, die noch nicht vollständig verschickt worden sind.

2019 unterschrieben rund 8000 Mülheimer gegen die Grundsteuererhöhung

In welchem Umfang sich in Mülheim der Unmut über den neuen Grundsteuerbescheid regt, kann daher wohl erst zum Jahresende beantwortet werden, spätestens aber 2025, wenn Mülheims Kämmerer Frank Mendack den neuen Hebesatz für Mülheim verkünden wird. Denn als Mülheim zuletzt 2019 die Grundsteuer um 39 Prozent anhob, war der Rathausmarkt gerappelt voll mit rund 650 Eigentümern, die lautstark gegen den Hebesatz protestierten. Rund 8000 unterschrieben eine Online-Petition gegen die Erhöhung.

Der Kämmerer hat zwar inzwischen mehrfach betont, den Spitzenwert von derzeit 890 Punkten so anzupassen, dass es für die Stadt kostenneutral ausfällt. Dass in dieser Abwägung zwischen neubewerteten privaten wie gewerblichen Immobilien der Hebesatz zwingend abgesenkt wird, ist damit keineswegs sicher. Und auch inwiefern arme Kommunen wie Mülheim den Verlockungen sprudelnder Grundsteuereinnahmen (derzeit in Mülheim 60 Millionen) werden widerstehen können – oder sich das gar werden erlauben können – ist ebenfalls nicht entschieden.

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