Mülheim. Zum Thema Heizen gibt es viele Fragen: Ist eine Wärmepumpe in meinem Haus möglich? Welche Förderung gibt es? Was Mülheimer dazu wissen sollten.
Das Gebäudeenergiegesetz – im Volksmund auch Heizungsgesetz – ist vorerst gestoppt worden. Dennoch herrscht auch in Mülheim aktuell eine Menge Verunsicherung rund um das Thema Heizen. Die Stadt arbeitet daher an einer kommunalen Wärmeplanung und führt darüber hinaus Informationsveranstaltungen zu dem Thema durch. Eine davon fand in dieser Woche in Holthausen statt.
Dabei beantworteten die beiden Klimaschutzmanager Simon Temmesfeld und Felix Wingold die Fragen der etwa 60 Anwesenden. Unterstützt wurden sie von Markus Hagenkamp vom Ökozentrum NRW und vom Mülheimer Heizungsbauer Kai Hermanns. Die Redaktion hat einige der wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst.
Wie ist der Stand bei der kommunalen Wärmeplanung?
Das Konzept soll 2024 abgeschlossen sein. Bis Mitte nächsten Jahres soll mit der Medl auch eine Wärmewendestrategie erarbeitet werden. In diesem Zusammenhang soll sich der Versorger festlegen, wann und wo er Fernwärme verlegen wird.
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Was muss sich in Mülheim in Zukunft ändern?
„Wir hatten in den letzten Jahren auch kommunale Förderungen für Gasanschlüsse, das darf es dann natürlich auch nicht mehr geben“, sagt Simon Temmesfeld. Die Medl müsse Anschlussprämien für die Fernwärme ausgeben, „so dass die Anschlusskosten an dieses Netz entsprechend abgefedert werden.“
Wo gibt es bereits Nah- und Fernwärme in Mülheim?
Im Stadtgebiet betreibt Medl bereits mehrere Nahwärmenetze, die größten in der Innenstadt und in Dümpten. „Bereiche mit vielen Wohnungen auf engstem Raum können für die Medl interessant sein“, sagt Klimaschutzmanager Wingold. Daher finden die Info-Veranstaltungen zu Wärmepumpen auch eher in Randgebieten wie Raadt oder Holthausen statt.
Was sieht das Gesetz vor?
Jede neu eingebaute Heizung soll in Zukunft zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Bestehende, funktionierende Heizungen dürfen zunächst weiterlaufen. Für neue Heizungen in Bestandsgebäuden gilt eine Übergangsfrist. „Es ist noch gar nichts beschlossen und auferlegt“, sagt Experte Markus Hagenkamp. „Sie müssen nichts rausreißen und haben eine zehnjährige Übergangsfrist. Wenn etwas kaputt ist, darf man sogar noch einen Gaskessel einbauen.“
Welche Typen von Wärmepumpen gibt es?
Die bekannteste ist die Luft-Wärme-Pumpe. Wer sie innerhalb des Hauses aufstellen will, benötigt einen Durchlass durch die Außenwand von 60 mal 60 Zentimetern. Eine Erdreichpumpe über Kollektoren oder mit Hilfe einer Tiefenbohrung ist – so Hagenkamp – die charmanteste, aber auch teuerste Lösung. Nur noch übertroffen von den seltenen Wasserpumpen.
Welche Risiken gibt es bei einer Wärmepumpe?
Geräusche lassen sich nicht vermeiden, was vor allem die außen aufgestellten Exemplare betrifft. Allerdings gibt es bereits vorgeschriebene Grenzen von maximal 40 Dezibel. „Das ist die Größenordnung Kühlschrank“, sagt Hagenkamp. Einhausungen können die Lautstärke noch einmal um zehn Dezibel verringern. Es wird zudem empfohlen, stehendes Wasser in den Geräten zu vermeiden, da sich sonst im Temperaturbereich zwischen 20 und 55 Grad Legionellen bilden können.
Welche räumlichen Vorschriften gibt es?
Die Abgrenzung zum Nachbargrundstück muss laut Landesbauordnung drei Meter betragen. Laut eines Erlasses kann dem Klimaschutz aber Vorrang gewährt werden. Am Ende entscheidet die Bauordnungsbehörde.
Welche Förderungen gibt es?
Wer sich als Hausbesitzer für den Kauf einer Wärmepumpe entscheidet, kann die Anschaffung fördern lassen – und zwar zu grundsätzlich 25 Prozent. Wer eine 20 Jahre alte Gasheizung oder einen Ölkessel austauscht, kann sogar auf 35 Prozent kommen. Mit einem Bonus für die Energiequelle (Kältemittel, Erdreich, Abwasser) können daraus sogar 40 Prozent werden. Eigentümer müssen allerdings in Vorleistung gehen. Die Förderrichtlinien gelten noch bis zum kommenden Jahr.
Wie sehen die künftigen Förderrichtlinien aus?
Diese sind noch unter Vorbehalt zu betrachten. Experten gehen aber von einer Grundförderung von 30 Prozent aus. Bis zu einem versteuernden Einkommen von 40.000 Euro kann ein Sozialbonus von weiteren 30 Prozent gewährt werden. Zudem sind 20 Prozent möglich, wenn der Eigentümer schneller tätig wird, als es die kommunale Wärmeplanung vorsieht. Die letzten fünf Prozent über die Energiequelle bleiben gleich. Aber: Maximal werden 70 Prozent von 30.000 Euro gefördert.
Welche Informationsmöglichkeiten gibt es?
Ein individueller Sanierungsfahrplan wird mit 80 Prozent gefördert, so dass am Ende Kosten von etwa 325 Euro übrigbleiben – unabhängig davon, ob am Ende wirklich saniert wird oder nicht. Über das Internetportal energie-effizienz-experten.de lassen sich die richtigen Berater finden. Die Stadt Mülheim bietet darüber hinaus monatliche Energiesprechstunden online und im Technischen Rathaus an. Die nächste Informationsveranstaltung zum Heizungsgesetz findet am kommenden Dienstag, 25. Juli, um 18 Uhr im evangelischen Wohnstift Raadt an der Parsevalstraße 111 statt.