Mülheim. Das Land plant eine Solarpflicht für neue Immobilien ab 2025. Die Mülheimer SPD will das vorziehen. Was auf Immobilien-Eigentümer nun zukommt.
Deutlich mehr Photovoltaik-Anlagen auf Mülheims Dächern – das wäre aus Sicht von Verwaltung und Politik wünschenswert und sogar notwendig, wenn die Stadt bis zum Jahr 2035 klimaneutral werden will. Im Ausschuss für Energie und Umwelt machte die SPD daher den Aufschlag und beantragte, dass Aufdach-PV-Anlagen und Speicher für Neubauvorhaben verpflichtend festgeschrieben werden sollen. Die Antwort der Stadt überraschte manchen.
Denn für den umweltpolitischen Sprecher der Genossen, Daniel Mühlenfeld, griffe die Stadt mit einer Solarpflicht für neue Immobilien nur einer Maßnahme vor, die ohnehin vom Land ab 2025 – sprich in anderthalb Jahren – geplant sei. Zudem komme bereits 2024 eine solche Pflicht für gewerbliche Neubauten und kommunale Liegenschaften. Aus Sicht der SPD könne eine Verpflichtung für PV-Anlagen mit Speicher nicht nur die Eigentümer finanziell entlasten, sondern auch die Stromnetze insgesamt.
Vorbild, so Mühlenfeld, könne die Stadt Bonn sein, die bereits vor zwei Jahren eine entsprechende Regelung getroffen haben soll.
Mülheimer Dezernent äußert Zweifel an Umsetzung
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Im Ausschuss allerdings hatte Umweltdezernent Felix Blasch deutliche Zweifel daran, dass eine solche Pflicht „städterechtlich“ – also von einer Kommune – beschlossen werden könne. Auch Bonn habe, gab Blasch an, keine „Pflicht“ eingeführt, sondern nur ein Förderprogramm für Photovoltaikdachanlagen aufgelegt und mit 2,5 Millionen Euro bezuschusst. Für ein solches Programm fehle Mülheim jedoch das Geld: „Wir sehen deshalb keine Ansatzpunkte“, bedauerte der Umweltdezernent. Die SPD zog ihren Antrag bis zur nächsten Sitzung nach der Sommerpause zurück, um dies prüfen zu können.
Recht hatten aber am Ende beide Seiten, wie eine Anfrage bei der Stadt Bonn zeigt: Ein Förderprogramm „Solares Bonn“ gibt Zuschüsse für Stromerzeugung sowie Solarthermie. Voraussetzung ist aber eine Vollbelegung des Daches. Doch ebenso hatte der Rat bereits im September 2021 eine verpflichtende Installation von PV-Anlagen bei solchen Neubauvorhaben beschlossen, auf die sie planungsrechtlich unmittelbar Einfluss nehmen kann.
Ist Mülheim bald nach Bonner Vorbild unterwegs?
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Konkret umfasst dies „alle neuen Vorhaben als auch alle laufenden Verfahren, bei denen die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes noch nicht beschlossen wurde“ sowie bei städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen. Beim Verkauf städtischer Grundstücke müssen bereits seit dem 1. Januar 2021 PV-Anlagen auf Neubauten errichtet werden, heißt es weiter. Die Solarverpflichtung entfalle nur, wenn eine PV-Anlage vor Ort nachweislich nicht wirtschaftlich ist.