Mülheim. Die Eppinghofer Straße ist Heimat vieler Mülheimer Wettbüros – obwohl gesetzlich ein Abstand vorgeschrieben ist. Welche Ausnahme hier greift.
Speziell auf der Eppinghofer Straße hinter dem Hauptbahnhof fallen sie ins Auge: Auf relativ kurzer Strecke haben Interessierte gleich mehrfach die Möglichkeit, in Wettbüros ihr Glück zu versuchen. Viele sehen diese Entwicklung mit Sorge und befürchten negative Auswirkungen auf das Stadtbild und vielleicht sogar eine Zunahme der Kriminalität. Wie begründet sind solche Befürchtungen? Wir haben bei Ordnungsamt und Polizei nachgefragt.
„In Mülheim an der Ruhr sind aktuell acht durch die Bezirksregierung Düsseldorf erlaubte Wettvermittlungsstellen vorhanden“, erklärt Kerstin Kunadt, die Leiterin des Ordnungsamtes. Zudem seien die einzuhaltenden Abstandsregeln „im Vorfeld durch die für die Erlaubniserteilung zuständige Bezirksregierung Düsseldorf geprüft“ worden.
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Es gebe eine Ausnahme-Regelung, der zu Folge die vorgeschriebenen Mindestabstände zwischen einzelnen Wettbüros unterschritten werden dürfen, „wenn der Standort an dem Stichtag 22.05.2019 bereits als Wettvermittlungsstelle bestanden, ununterbrochen betrieben und eine bestandskräftige baurechtliche Genehmigung für das Objekt verfügt wurde.“ In dieser Hinsicht gebe es bei den Mülheimer Wettbüros derzeit nichts zu beanstanden.
Die Stadt ist örtliche Ordnungsbehörde und somit für die Überwachung und Untersagung von unerlaubten Glücksspielen und diesbezüglicher Werbung zuständig. In dieser Funktion musste im vergangenen Jahr „eine Ordnungsverfügung zur Untersagung mit Androhung eines Zwangsmittels zur Betriebsschließung für eine Betriebsstätte auf der Eppinghofer Straße veranlasst werden“, so Kerstin Kunadt. „Der Betrieb wurde im Anschluss aufgegeben, so dass von einer Schließung durch Versiegelung der Betriebsräume abgesehen werden konnte.“ Darüber hinaus werde die Stadt an Kontrollen beteiligt, wenn Beschwerden bei der Bezirksregierung Düsseldorf, beispielsweise im Hinblick auf Lärmbelästigungen im unmittelbaren Umfeld von Wettvermittlungsstellen, eingehen.
Auf diese Kontrollen nimmt auch das für Mülheim zuständige Polizeipräsidium Essen Bezug. „Im Rahmen der Amtshilfe unterstützen wir als Netzwerkpartner die Stadt Mülheim und die Bezirksregierung Düsseldorf bei Ihren Kontrollen im eigenen Zuständigkeitsbereich.“ Dabei gehe es hauptsächlich darum, den städtischen Mitarbeitenden die Kontrollen gefahrlos zu ermöglichen. „Die Sachbearbeitung möglicher Verstöße liegt dann ebenfalls bei unseren Netzwerkpartnern“, so das Polizeipräsidium Essen. Falls bei den Kontrollen Straftaten bekannt werden, fertige die Polizei die entsprechenden Strafanzeigen und übernehme die Ermittlungen. Konkrete Zahlen gebe es dazu jedoch nicht, da keine polizeiliche Statistik zu Kontrollen von Wettbüros geführt wird.
Aktuell gebe es in Mülheim keine Anfragen zur Eröffnung weiterer Wettbüros. Künftig wird die Stadt auf Einnahmen durch die Wettbürosteuer verzichten müssen: Durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig aus dem September 2022 ist die Erhebung der kommunalen Wettbürosteuer für unzulässig erklärt worden. Grund sei vor allem die Ähnlichkeit zu der durch den Bund erhobenen Rennwett- und Sportwettensteuer. Dadurch entsteht Mülheim für das Haushaltsjahr 2023 eine Mindereinnahme von 60.000 Euro. Durchaus aber auszugleichen – wie es zuletzt im Finanzausschuss hieß. Das Minus bei der Wettbürosteuer sei durch ein Plus bei Einnahmen durch die Hundesteuer auszugleichen.