Mülheim. Bei einem Unfall im Mülheimer Grobblech-Werk ist Kevin K. ums Leben gekommen. Nun steht fest, dass es keinen Strafprozess geben wird. Die Gründe.

Viele Mülheimer und Mülheimerinnen waren schockiert, als die Nachricht von Kevin K.s entsetzlichem Tod im Dezember 2020 die Runde machte. Der stadtbekannte Fußballspieler (24), der im Rohrbiegewerk von Salzgitter Mannesmann Grobblech an der Sandstraße arbeitete, starb in einer Anlage zum Zerspanen von Rohren. Gut zwei Jahre lang waren die Ermittler mit der Aufklärung des Vorfalls beschäftigt. Nun steht fest: Es wird zu keinem Strafprozess kommen.

Im Raum stand der Verdacht der fahrlässigen Tötung. Die Ermittlungen richteten sich gegen sieben Beschuldigte, allesamt Verantwortliche verschiedener Unternehmensbereiche. Staatsanwältin Jill Mc Culler entschied letztlich, dass alle sieben Verfahren eingestellt werden. Auch das gegen jene Person, die damals für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit zuständig war, „und deshalb dafür sorgen musste, dass solche Unfälle nicht passieren“.

Geldbuße von 10.000 Euro geht an Organisation, die Kinderarmut bekämpft

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„Die individuelle Schuld“ dieses Mitarbeiters sei zwar „nicht so erheblich“ gewesen, dass es zu einer Anklage gereicht hätte – ganz ohne Sanktion aber bleibt er nicht. Das Verfahren gegen ihn wurde unter der Prämisse eingestellt, dass er eine Geldbuße zahlt: Laut Mc Culler muss er 10.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation überweisen, die gegen Kinderarmut kämpft.

Bei ihrer Entscheidung habe sie Verschiedenes berücksichtigt: So sei der Arbeitsschutz-Verantwortliche niemals strafrechtlich in Erscheinung getreten. „Und er bedauert den Vorfall sehr.“ Seit dem Tod Kevin K.s sei er „psychisch schwer belastet“. Außerdem habe es kaum Möglichkeiten gegeben, den Arbeitsplatz des Bohrwerkdrehers zusätzlich abzusichern: „Man hätte höchstens eine Absperrung durch ein Seil anbringen können. Aber es ist zweifelhaft, ob diese Maßnahme den Vorfall verhindert hätte.“

„Der Verstorbene hat sich in erheblicher Weise selbstgefährdend verhalten“

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Für Mc Culler war auch bedeutsam, dass der Verunglückte sich am Arbeitsplatz nicht an alle Regeln gehalten habe: „Der Verstorbene hat sich in erheblicher Weise selbstgefährdend verhalten. Er war leicht alkoholisiert und hat Cannabis konsumiert.“ Er habe unerlaubterweise ein Handy dabeigehabt, „und er war nicht ordnungsgemäß gekleidet“. Er habe einen Kapuzenpulli mit Kordeln getragen. „Solche Kleidung ist an der Maschine verboten. Sie kann sich leicht verfangen.“

Kevin K., der zum Unfallzeitpunkt allein am Arbeitsplatz war, war an einer Maschine beschäftigt, die die Enden der Rohre so vorbereitet, dass sie zum Beispiel an andere Rohre angeschweißt werden können. „Er wurde in die Anlage hineingezogen und konnte sich nicht mehr befreien.“ In der Folge sei es zu einer Kompression der Lunge gekommen und dann zu Organversagen, so Mc Culler.

Verantwortlicher für den Arbeitsschutz soll Sanktion akzeptiert haben

Der Verteidiger habe mitgeteilt, dass sein Mandant die Geldbuße akzeptieren wird. Die Verfahren gegen seine sechs Mitbeschuldigten wurden eingestellt, „weil kein hinreichender Tatverdacht bestand“.