Mülheim. Der Mülheimer Bohrwerksdreher Kevin K. war in eine Anlage zum Zerspanen von Rohren hineingezogen worden. Noch stellen sich viele Fragen.

Der Arbeitsunfall im Rohrbiegewerk von Mannesmann Grobblech (MGB) an der Sandstraße, bei dem im Dezember 2020 ein Arbeiter ums Leben gekommen ist, beschäftigt weiter die Staatsanwaltschaft und die Polizei. „Das Ermittlungsverfahren läuft“, bestätigte die Duisburger Staatsanwältin Jill McCuller am Dienstag auf Nachfrage dieser Zeitung.

Sie sprach von einem „Anfangsverdacht“ und von „fahrlässiger Tötung“. Noch aber sei unklar, ob tatsächlich jemand zur Verantwortung gezogen werden könne.

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Der Bohrwerksdreher Kevin K. war damals laut Amt für Arbeitsschutz in eine Anlage zum Zerspanen von Rohren hineingezogen worden. Diese Maschine dient zum Beispiel dazu, die Enden der Rohre so vorzubereiten, dass sie an andere Rohre angeschweißt werden können. Der 24-Jährige soll allein an der Anlage gearbeitet haben. Das sei unüblich, hieß es damals.

Vorsitzender des SC Croatia beschrieb Verunglückten als „Pfundskerl“

Der Mülheimer Fußballer Kevin K. (2.v.l.) ist im Dezember 2020 bei einem Arbeitsunfall im Rohrbiegewerk von Mannesmann Grobblech (MGB) ums Leben gekommen.
Der Mülheimer Fußballer Kevin K. (2.v.l.) ist im Dezember 2020 bei einem Arbeitsunfall im Rohrbiegewerk von Mannesmann Grobblech (MGB) ums Leben gekommen. © FUNKE Foto Services | Martin Möller

Der Verunglückte war ein in Mülheim bekannter Fußballer und hatte zuletzt bei SC Croatia Mülheim gespielt – viele seiner Bekannten aus der Fußballszene reagierten mit großer Bestürzung auf den Vorfall. Robert Babic, Vorsitzender des SC Croatia, beschrieb den Verunglückten als „Pfundskerl“.

Staatsanwältin McCuller hält noch viele Fragen im Zusammenhang mit dem schrecklichen Unfall für ungeklärt. Jüngst hat sie die Akte für ergänzende Ermittlungen zurück an die Polizei geschickt. „Es müssen noch Zeugen vernommen werden und mit dem Arbeitsschutz muss auch noch intensiver gesprochen werden.“ Erst danach stehe womöglich fest, ob es strafrechtlich relevante Versäumnisse gab – und damit ein Beschuldigter ausgemacht werden kann.