Mülheim. Vor dem Rewe-Markt in Mülheim-Winkhausen herrscht oft eine unklare Verkehrssituation. Wie die Stadt dort nun Abhilfe schaffen will.

Wer aus Richtung Essen oder von der Oberheidstraße aus auf den Parkplatz des Rewe-Marktes an der Aktienstraße in Mülheim-Winkhausen fahren will, müsste dazu streng genommen an der Nordstraße wenden. Weil viele Autofahrerinnen und Autofahrer trotz der durchgezogenen Linie links abbiegen, soll dies nun legalisiert werden.

Auf dem bestehenden Linksabbieger zur Freiherr-vom-Stein-Straße soll für sechs Monate die Möglichkeit geschaffen werden, auf die zweite Auffahrt des Rewe-Marktes zu fahren. Da dies nur auf einer Länge von zwei Pkw zugelassen werden soll, sieht die Verwaltung keine grundsätzliche Behinderung des Bahnverkehrs der Linie 104.

Mülheim-Winkhausen: Schwierigkeiten durch Rückstau von der A40

„Allerdings ist die Aktienstraße in einem Bereich zu queren, in dem es zu Hauptverkehrszeiten zu Rückstaus von der Autobahn kommen kann“, gibt Helmut Voß, Leiter der Straßenverkehrsplanung, zu bedenken. Allerdings seien bislang keine Probleme bekannt, obwohl dort erwiesenermaßen bereits ordnungswidrig abgebogen wird.

Für die Dauer von sechs Monaten wird eine gelbe Folie angebracht, die anschließend entweder ersatzlos entfernt oder durch eine endgültige weiße Markierung ersetzt wird.

Weitere Nachrichten zum Thema aus Mülheim

Die Ausweitung der Ausfahrt auf die Freiherr-vom-Stein-Straße in eine Ein- und Ausfahrt, ist laut Voß zwar eine Option, für die es aber noch mehrere Probleme zu lösen gebe. Andersherum müsse die Fahrt in Richtung Mülheim-Zentrum immer über die Freiherr-vom-Stein-Straße erfolgen. Unter Umständen könne ein Hinweisschild das Rechtsabbiegegebot in Richtung Aktienstraße künftig verdeutlichen.

Schlechte Nachrichten hatte Voß indes für Radfahrende. Zum einen sieht die Verwaltung keine Möglichkeit einer besseren Führung über den Parkplatz in Richtung Freiherr-vom-Stein-Straße, zudem müssen Radfahrende in Richtung Mülheim immer den Weg über die Ampel nehmen, da der öffentliche Geh- und Radweg in „falscher“ Richtung nicht geeignet sei.