Mülheim. Mit dreimal so vielen Anträgen auf das neue Wohngeld hatte die Verwaltung schon gerechnet. So lange muss man auf den Zuschuss in Mülheim warten.

Mit dreimal so vielen Anträgen auf das neue Wohngeld Plus hatte das Rathaus bereits im Oktober gerechnet, als der Bund die Reform ankündigte. Der ohnehin krisen- und stellengeschwächten Verwaltung drohte eine weitere personelle Belastung. Die bestätigt sich nun in Teilen.

Denn rund 200 Neuanträge sind allein bislang im Januar eingegangen – das sind gut viermal mehr als noch 2021 gestellt worden sind. Trotz geringerer Einkommensgrenzen für die Beantragung hat sich die Gesamtzahl der berechtigten Haushalte in Mülheim aber nicht verdreifacht. Im vergangenen Jahr zählte man etwa 2000 von rund 87.000 Mülheimer Haushalten, die damals noch durchschnittlich 186 Euro Zuschuss erhalten haben.

Sozialamtsleiter kündigt durchschnittlich längere Bearbeitungszeit an

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Doch selbst mit der gestiegenen Zahl an Neuanträgen macht der Anteil der Berechtigten weiterhin nicht viel mehr als etwa 2,5 Prozent der Haushalte (2021: 2,2 Prozent) aus. Es bliebe aber „abzuwarten, wie sich das Aufkommen weiter entwickelt“, schätzt Sozialamtsleiter Thomas Konietzka ein.

Der Druck auf die Mitarbeitenden jedoch ist messbar: Je nachdem, wie komplex ein Fall sei in Bezug auf Familiensituation, Wohnkosten, Einkommenssituation und –bestandteile dauerte die Bearbeitungszeit noch im vergangenen Jahr zwischen zwei und acht Wochen, rechnet Konietzka. Das werde sich im Durchschnitt erkennbar verlängern.

Zwei zusätzliche Kräfte für die Bearbeitung

Um die längeren Bearbeitungszeiten im Rahmen zu halten, werden die neun Stammkräfte des Wohngeldteams seit Kurzem von zwei zusätzlichen Kräften unterstützt. Sie erteilen telefonische Auskünfte, geben Antragsformulare aus und nehmen sie auch entgegen, erläutert Konietzka. Ferner vervollständigten sie Unterlagen für die eigentliche Wohngeldberechnung.

Der Sozialamtsleiter ist zuversichtlich, dass damit nicht nur das angesichts steigender Kosten dringend benötigte Wohngeld eher ausgezahlt werde. Auch „die Belastung der Kolleginnen und Kollegen“ soll so „in einem erträglichen Maß“ gehalten werden.