Mülheim. Mit dem Herbst kommt das Laub. Die Verbraucherzentrale klärt über Pflichten von Mietern auf und wer haftet, falls jemand im Laub ausrutscht.

Wenn im Herbst die ersten Blätter fallen, beginnt eine lästige, aber unumgängliche Pflicht: Die Gehwege müssen vom Laub befreit werden. Sonst kann es eventuell teuer werden, wenn jemand ausrutscht. Doch wie lässt sich die Blätterflut am besten bewältigen? Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps.

Weniger ist manchmal mehr

Während Gehwege vom Laub befreit werden müssen, sieht die Sache im eigenen Garten anders aus. Eine Blätterdecke bietet den Pflanzen im Winter Schutz vor Frost. Auch bei starkem Regen bleiben so mehr Mineralien in der Erde. Wer einen Komposthaufen hat, kann hier mit Zweigen und Laub im Wechsel sinnvolle Schichtarbeit leisten: Die Blätter verrotten zu einem nährstoffreichen Humus, der sich anstelle von teurer Gartenerde im Frühjahr bezahlt macht.

Besen statt Bläser

Um einfach, schnell und günstig die Blätter vor der eigenen Haustür zu entfernen, sind Besen, Rechen oder Harke die beste Wahl. Laubsauger oder -bläser sind teurer in der Anschaffung und müssen mit Strom oder Benzin betrieben werden. Mit Lautstärken zwischen 90 und 120 Dezibel erreicht ein Benzin-Laubsauger nicht nur den Lärmpegel einer Kettensäge, sondern produziert auch gesundheitsgefährdende Luftschadstoffe. Bei feuchtem Laub reicht die Leistung der meisten Geräte zudem nicht aus, um die Blätter vom nassen Boden zu entfernen.

Verbraucherzentrale – Mülheimer Beratungsstelle klärt auf:

Richtig entsorgen

Wer eine Biotonne hat, kann darin überschüssiges Laub am schnellsten loswerden. Restmüll- oder Papiertonne sind hingegen tabu. Nachfragen lohnt: In vielen Gemeinden gibt es spezielle Säcke für Laub, die meist abgeholt werden, oder Laubkörbe an den Straßen – in Mülheim hat die MEG an mehreren Standorten im Stadtgebiet verteilt Laubboxen aufgestellt. Das Verbrennen des Laubs ist in den meisten Kommunen verboten. Aufgrund des hohen Wassergehalts raucht und stinkt brennendes Laub, außerdem wird Feinstaub freigesetzt.

Abflüsse kontrollieren

Wenn sich Laub in Regenrinnen und vor Abflussrohren sammelt, fällt das nicht immer sofort ins Auge. Doch sobald sich die Blätter zu einer dicken Schicht formieren, werden sie so wasserdicht wie Plastikfolie. Wenn dann die Abflüsse verstopfen und der Regen sich vom Dach oder vor Ablaufgittern einen anderen Weg sucht, können teure Wasserschäden entstehen. Vermeiden lässt sich das durch das Anbringen spezieller Gitter, von denen die Blätter abrutschen, oder durch regelmäßige Kontrolle und Reinigung.

Versicherungsschutz bei Unfällen

Wenn Personen auf feuchtem Laub ausrutschen und sich verletzten, schützt Hauseigentümerinnen und -eigentümer in der selbst genutzten Immobilie die Privathaftpflichtversicherung vor Schadenersatzforderungen. Wer Immobilien besitzt und vermietet, ist durch die Haus- und Grundei-gentümer-Haftpflicht-Police abgesichert. Für den Fall, dass Eigentümerinnen und -eigentümer ihre Mietenden schadenersatzpflichtig machen können, weil diese es mit der Laubbeseitigung nicht so genau genommen haben, tritt in der Regel die Privathaftpflicht der Mietparteien ein. Es gibt allerdings keine genauen Regelungen, wie häufig gekehrt werden muss. Nicht jeder Unfall auf laubbedecktem Boden zieht automatisch Schadenersatzansprüche nach sich. Im Streitfall prüfen Gerichte, ob der Betroffene den Unfall nicht durch allzu sorgloses Verhalten mitverschuldet hat.