Mülheim. Arbeitnehmern, die hohe Heizkosten nachzahlen müssen, rät der Mülheimer Gewerkschaftsbund zum Gespräch mit dem Jobcenter. Was das bringen kann.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Heizkosten nachzahlen müssen, können einen Rechtsanspruch auf Erstattung durch die Jobcenter haben. Darauf weist die DGB-Region Mülheim-Essen-Oberhausen hin. „Diese finanzielle Hilfe kann ein entscheidender Rettungsanker sein und sollte genutzt werden“, so der Regionsgeschäftsführer Dieter Hillebrand. „Niemand, der durch Nachzahlungen wegen hoher Energiepreise in Not gerät, muss sich dafür schämen, zum Jobcenter zu gehen.“

Energiekosten in Mülheim – so berichteten wir:

Bei der Grundsicherung werden der Leistungsanspruch und das vorhandene Einkommen gegenübergestellt, erklärt der Deutsche Gewerkschaftsbund. Liege das Einkommen unter dem Anspruch, werde die Lücke als Hartz IV ausgezahlt. Im Falle einer hohen Nachforderung können Personen, deren Einkommen eigentlich über dem Grundsicherungsniveau liegt, auch für nur einen Monat leistungsberechtigt sein. Denn in dem Monat, in dem die Zahlung ansteht, steigt der Leistungsanspruch deutlich und gegebenenfalls über das vorhandene Einkommen.

Leistungsanspruch kann auch für nur einen einzigen Monat bestehen

Ein Beispiel des DGB: Einem Paar mit einem Kind und durchschnittlicher Miete stehen bei der Grundsicherung monatlich 1790 Euro zu. Da das Paar einschließlich Kindergeld über ein anrechenbares Einkommen von 2000 Euro verfügt, besteht kein laufender Anspruch auf Grundsicherung. Muss nun aber eine Heizkosten-Nachforderung von 600 Euro gestemmt werden, dann steigt der Leistungsanspruch im Monat der Fälligkeit von 1790 Euro auf 2390 Euro und übersteigt das Einkommen deutlich. In diesem Monat besteht ein Leistungsanspruch in Höhe von 390 Euro.

Bedingung für eine Erstattung ist nach Angaben des DGB, dass spätestens in dem Monat, in dem die Nachforderung gezahlt werden muss, beim Jobcenter ein Antrag auf Grundsicherung gestellt wird. „Bei dem Rechtsanspruch auf Kostenerstattung geht es vielfach um mehrere Hundert Euro“, so Regionsgeschäftsführer Dieter Hillebrand. Das Geld könne – vor allem für Geringverdienende – „eine spürbare Hilfe“ sein. Dass dafür einige Formulare ausgefüllt und Einkommensnachweise vorgelegt müssten, sei zwar aufwendig, aber die Sache sicher wert.