Mülheim. Die Verhandlungen zum Sozialtarifvertrag für 2400 Beschäftigte von Vallourec in Mülheim und Düsseldorf werden fortgesetzt.

In der kommenden Woche gehen die Verhandlungen zu Sozialtarifvertrag und Interessenausgleich für die Beschäftigten von Vallourec in Mülheim und Düsseldorf weiter. Vor der urlaubsbedingten Pause war der Prozess ins Stocken geraten.

Es geht um die Zukunft von rund 2400 Beschäftigten in den deutschen Vallourec-Werke in Mülheim und Düsseldorf, die nach dem Willen der französischen Konzernleitung bis Ende 2023 geschlossen werden sollen. Seit Bekanntwerden der Schließungspläne für die Produktionsstätten, wovon 750 Mitarbeitende im Dümptener Werk betroffen sind, hat es fünf Verhandlungsrunden zu einem Sozialtarifvertrag gegeben – bislang allerdings ohne Ergebnis.

Fünf weitere Verhandlungsrunden sind bei Vallourec bis Mitte August angesetzt

Ab Dienstag, 2. August, gehen die Verhandlungen laut Ousama Bouarous, dem Betriebsratsvorsitzenden des Mülheimer Werkes, weiter. Insgesamt seien für die kommenden Wochen fünf Verhandlungsrunden anberaumt worden, so Bouarous.

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Sein Wunsch und erklärtes Ziel für die Belegschaft: „Wir hoffen, bei der letzten Runde am 12. August final werden zu können.“ Zuvor hatte der Betriebsratsvorsitzende bemängelt, dass der Konzern „keine richtigen Vorschläge gemacht“ habe, wie er den Forderungen der Belegschaft nachkommen wolle.

Arbeitgeber und Arbeitnehmerseite haben noch keine Einigung erzielt

Demgegenüber hatte der Personalgeschäftsführer des Stahlrohrproduzenten Vallourec Deutschland, Herbert Schaaff, unterstrichen, dass der Konzern bereit sei, im Sozialtarifvertrag sämtliche Komponenten einzubauen, die IG Metall und Betriebsräte fordern. Zu Differenzen führe allerdings „die materielle Ausgestaltung“: Vallourec will längst nicht so viel Geld in die Hand nehmen, wie die Arbeitnehmerseite fordert, um die sozialen Härten für die Mitarbeiter abzufedern.

Die Gewerkschaft IG Metall und die Betriebsräte verlangen unter anderem eine nach Beschäftigungsjahren gestaffelte Abfindung, eine Transfergesellschaft für mindestens drei Jahre, eine „Motivationsprämie“ bis zum Ausscheiden und die Sicherung der Betriebsrenten.