Mülheim. Der Bau eines legalen Mountainbike-Parks im Mülheimer Uhlenhorst ist ein bürokratischer Kraftakt. Nun wurden weitere Schritte gegangen.
Dass der Sportausschuss-Vorsitzende Eckart Capitain (CDU) die Diskussion um den Neubau eines legalen Mountain- und Dirtbikeparks im Mülheimer Uhlenhorst etwas ironisch mit der schier unendlichen Geschichte um das Baden in der Ruhr gleichsetzte, wird der Thematik nicht ganz gerecht.
Schließlich sind die Mountainbiker erst seit dem höchst umstrittenen Abriss des ehemaligen Spots am Großen Berg vor ziemlich genau einem Jahr Dauerthema im Gremium.
Genehmigungsbescheid für Mülheimer Strecke rückt wieder in weitere Ferne
Allerdings ließen schon vorherige Berichte der Verwaltung darauf schließen, dass das Vorhaben ein bürokratischer Kraftakt werden dürfte. Wie der stellvertretende Amtsleiter des Mülheimer Sportservices (MSS), Ralf Wind, am Montag im Ausschuss berichtete, ist der vom Regionalforstamt in Gelsenkirchen in Aussicht gestellte Genehmigungsbescheid aktuell wieder in weitere Ferne gerückt.
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Aufgrund der umfangreichen Modernisierungsmaßnahmen, die das mit dem Verein „Trailriders Ruhr“ final abgestimmte Nutzungskonzept vorsehe, sei „eventuell zu überlegen, die gesetzlichen Waldeigenschaften im betreffenden Bereich durch ein Waldumwandlungsverfahren aufzuheben“, so Wind. Das Forstamt sei bemüht, den Umgang mit solchen Strecken zu vereinheitlichen.
Externes Gutachten zur Verkehrssicherung liegt vor
Dafür liegt mittlerweile ein externes Gutachten zur Verkehrssicherung vor. Demnach müssen 24 Bäume im Uhlenhorst gefällt werden, sollte der neue Spot tatsächlich gebaut werden. Bei weiteren 13 müssten Kronen nachgeschnitten oder Totholz entfernt werden.
„Es ist üblich, dass man Ersatzpflanzung vornimmt auf Flächen, die uns zur Verfügung stehen“, antwortete der stellvertretende MSS-Chef auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion.
Mülheimer Sportservice kann noch keinen genauen Zeitplan vorgeben
Auf einen genauen Zeitplan ließ sich Wind im Ausschuss nicht ein. Der könne erst festgelegt werden, sobald das ökologische Gutachten zur Verfügung steht. Er hofft, dass dies ebenso wie die naturschutzrechtliche Befreiung bis zur nächsten Sitzung des Gremiums im September vorliegt.