Mülheim. Sie sollen grundsätzlich das Sicherheitsempfinden im öffentlichen Nahverkehr erhöhen. Wie steht es in Mülheim um die Videoüberwachung?
Sie sollen das Sicherheitsempfinden im öffentlichen Nahverkehr erhöhen. Doch ein politisches Thema sind Videokameras – vor allem in der Mülheimer Innenstadt – seit Jahren. Die Schlägerei unter Jugendlichen an der Haltestelle Stadtmitte hatte die Debatte um mehr Überwachung des öffentlichen Raums im vergangenen Jahr erneut angefacht. Auf Anfrage der Redaktion hat die Ruhrbahn nun alle Haltestellen offengelegt, die mit der Kamera kontrolliert werden. Doch reichen sie für das Sicherheitsempfinden?
323 Bus-, Straßen- und U-Bahn-Haltestellen betreibt die Ruhrbahn in Mülheim. Zum Vergleich: Das rund dreimal so bevölkerungsstarke und auch von der Fläche und Streckenlänge deutlich größere Essen hat nur etwa doppelt so viele, 715 Haltestellen.
Fünf Prozent aller Mülheimer Haltestellen sind videoüberwacht
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In Mülheim werden aber gerade einmal rund fünf Prozent (4,6) der Haltestellen und Bahnhöfe – konkret 15 – per Video kontrolliert. Zehn davon sind unterirdische, weitere fünf oberirdische Haltestellen. Kameras gibt es der Ruhrbahn zufolge an den unterirdischen Haltestellen Hauptbahnhof, Mülheim Stadtmitte, Schloß Broich, Aktienstraße, Von-Bock-Straße, Mühlenfeld, Christianstraße, Eichbaum, Gracht, Heißen Kirche.
Außerdem werden fünf oberirdische Haltestellen überwacht: Hochschule Ruhr-West, Mülheim Stadtmitte, Rathausmarkt, Rhein-Ruhr-Zentrum, Rosendellerstraße.
Doch sind das zu wenig? In Essen sind zwar 21 unterirdische und 20 oberirdische Haltestellen ausgerüstet, insgesamt also 41 – prozentual allerdings sind das gerade einmal 5,7 Prozent, etwas mehr als in Mülheim. Eine Erweiterung der überwachten Haltestellen in Mülheim sei augenblicklich nicht geplant, teilt die Ruhrbahn auf Anfrage der Redaktion mit.
Was gegen Kameras spricht: Persönlichkeitsrechte und Kosten
Für das Verkehrsunternehmen ist diese Frage eine sensible. Zwei Gründe sprechen wohl gegen eine prophylaktische Ausrüstung. Zum einen der Datenschutz: „Die Installation von Videoschutzanlagen unterliegt den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung“, darauf weist die Ruhrbahn hin. Grundsätzlich gelte für Videoüberwachung eine strenge Zweckbindung, die für jeden einzelnen Standort nachzuweisen sei.
Zum anderen ist auch die Kostenfrage nicht unerheblich: Sie seien laut Ruhrbahn zwar abhängig von der Haltestelle oder dem Bahnhof. Doch grundsätzlich koste die Installation pro Kamera rund 8000 Euro. Je nachdem, wie verwinkelt der Ort sei, könnten schnell Summen von 40.000 Euro entstehen.
Sorgt mehr Videoüberwachung automatisch für mehr Sicherheit im öffentlichen Raum? Allenfalls in eingeschränktem Maße: „Kameras dürfen nur den Haltestellenbereich filmen und nicht den öffentlichen Bereich, wie zum Beispiel den Straßenraum und Bürgersteige“, teilt die Ruhrbahn mit. An den oberirdischen Haltestellen werde Videotechnik nur an Knotenpunkten zur Betriebsüberwachung eingesetzt.