Mülheim. Mülheims Gartenstadt-Siedlung am Saarnberg soll geschützt werden, noch ist sie das nicht. Die Anwohner laden nun zu Tagen der offenen Gärten ein.

Am Wochenende öffnen Bewohner der Gartenstadt am Saarnberg, deren Strukturen für die Zukunft baurechtlich gesichert werden sollen, ihre Gartenpforten für interessierte Bürgerinnen und Bürger. Derweil haben Planungsamt und Bauaufsicht dazu Stellung genommen, ob ihr aktuell Baugesuche vorliegen, die den Plan zum Schutz der Siedlung konterkarieren könnten.

Aber zunächst zum Programm an diesem Samstag und Sonntag: Von jeweils 14 bis 18 Uhr laden Anwohner der Saarnberg-Siedlung ein, sich „einen Eindruck von unserer schönen Gartenstadt zu machen“. Insgesamt 13 Gartenpforten stehen offen insbesondere an der Straße „Am Bühl“ (zwischen Saarnberg und Dennekamp), aber auch an Stallmanns Hof und am Saarnberg.

Ende August soll zum Schutz der Siedlung Entwurf für Bebauungsplan vorliegen

Auch interessant

Bekanntlich will die Stadtverwaltung auf Wunsch auch der Politik die Saarnberg-Siedlung in ihren Gartenstadt-Strukturen mit großzügigen Gärten baurechtlich dergestalt absichern, dass eben freies Hinterland frei von üppiger Neubebauung bleibt. Angekündigt hat die Verwaltung, dass sie zur nächsten Sitzung des Planungsausschusses am 30. August einen entsprechenden Bebauungsplanentwurf vorlegen will.

Erst an diesem Tag könnte die Politik auch eine Veränderungssperre erwirken, mit der aktuelle Bauanträge, die den Planungszielen widersprechen, auf Eis gelegt werden könnten. Bis dahin müsste die Bauverwaltung Bauanträge und Bauvoranfragen baurechtlich nach Paragraf 34 des Baugesetzbuches behandeln, heißt: Alles, was sich in Bauhöhen und -ausmaßen ins Umfeld der Siedlung einpasst, wäre zu genehmigen.

Mülheimer Bauamt: Wir haben noch alle Steuerungsmöglichkeiten

[+++ Haus, Wohnung, Grundstück - Alles zum Wohnen und Bauen in Mülheim +++]

„Es gibt zahlreiche mögliche Nachverdichtungsbereiche, insbesondere in den Bereichen, wo Straßenzüge aufeinander treffen“, so Axel Booß als Chef der Bauaufsicht. Nachverdichtung sei dann nach aktuellem Recht möglich, wenn jetzige Eigentümer Teile ihrer Grundstücke dafür freigäben. „Die Bewohnerschaft“, so Booß, „kann bis zur Aufstellung des Bebauungsplanes schon dadurch den Status Quo erhalten, indem diese keine Bauanträge oder Voranfragen stellt und keine Grundstücksteilungen durchführt.“

In der jüngeren Vergangenheit hatte es einzelne Baugenehmigungen gegeben für Garagen und Umbauten, für die Erweiterung je eines Ein- und eines Zweifamilienhauses oder den Dachausbau eines Mehrfamilienhauses. Aktuell, so Booß, liegen der Stadt weder Bauanträge noch Bauvoranfragen oder Anträge auf Grundstücksteilungen vor, die den „Erhalt der städtebaulichen Figur konterkarieren“ würden. „Somit hat die Stadtverwaltung hier noch alle Steuerungsmöglichkeiten.“

Die SPD-Fraktion der Bezirksvertretung 3 fordert derweil von der Verwaltung, einen Ortstermin in der Gartenstadt-Siedlung zu organisieren.