Mülheim. Der Förderantrag für die Sanierung des Mülheim-Saarner Deichs ist gestellt. Doch eine Klage vor dem Oberverwaltungsgericht grätscht dazwischen.

Wie standfest ist der Ruhrdeich zwischen Saarn und Mintard? Nicht erst durch das Hochwasser im vergangenen Jahr steht die Frage im Raum, denn technische Mängel sind teils seit 60 Jahren bekannt, sorgte die Amtsleiterin für Klimaschutz, Ulrike Marx, mit einer Stellungnahme in der Bezirksvertretung für manche hochgezogene Augenbraue. Unerwartet hingegen könnte eine Klage in Düsseldorf querschießen.

Denn ob der Damm trotz der Mängel am Ende – und damit noch vor weiteren Hochwasser-Ereignissen – überhaupt saniert werde, ist derzeit nicht entschieden, obwohl sogar die Förderung beantragt ist. Der Grund dafür liegt in einem Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichts, das im vergangenen Februar den Neubau eines Deiches in Düsseldorf untersagt hatte.

Klage des BUND in Düsseldorf könnte auch Mülheimer Sanierung infrage stellen

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Denn dagegen hatte der BUND geklagt mit Hinweis auf die Wasserrahmenrichtlinien und das Wasserhaushaltsgesetz. Auch Mülheim wird deshalb prüfen müssen, ob „bei der geplanten Deichsanierung alle Belange bezüglich der Rückgewinnung von Überschwemmungsgebieten durch eine Deichrückverlegung genügend beachtet worden sind“, erklärte Marx. Einen Abstimmungstermin dazu zwischen Bezirksregierung und Stadt soll es im April geben.

Dabei ist die Mängelverwaltung am Deich von 1933 ein ewiges Thema, die Sanierungspläne immer wieder aufgeschoben, weil die Kosten angeblich eine sechsstellige Summe verschlingen würden und bisher keine Förderaussichten hatten. Und ein Neubau gar 16 Millionen Euro kosten solle – so eine Schätzung des ehemaligen Umweltamtsleiters Jürgen Zentgraf im Jahr 2019.

Saarner Deich: Standsicherheit ist nicht gefährdet

Doch was wäre überhaupt zu tun? Das jüngste Gutachten vom November 2020 hatte insgesamt zwar eine „ausreichende Standsicherheit der Deichböschung“ des Saarner Ruhrdeichs festgestellt. Doch gab es mehrere technische Mängel sowie eine Schwäche gegen ein Aufbrechen der Deckschicht, weil die Flutlehmdecke in Teilen nicht ausreichend dick ist.

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Mit der Bezirksregierung konnte man sich aber einigen, dass man niedrigere Standards hier akzeptiere und etwa nur die Aufbruchsicherheit stärken, einen durchgehenden Deichverteidigungsweg bauen und einen Hochwasseralarmplan für den Mintarder Bereich erstellen müsse.

Der zuständige Deichverband hatte daraufhin ein Ingenieurbüro beauftragt, eine Entwurfsplanung zu erstellen. Die Förderung dafür ist auch im Dezember 2021 beantragt worden. Bisher ohne Ergebnis. Nun aber müsse man ohnehin auf die Beurteilung des Oberverwaltungsgerichts warten, erklärte Marx in der BV 3, ob die Deichsanierung auch erfolgen könne.