Mülheim. Friseurmeisterin Birgit Kram kennt bei 3G kein Pardon. Ein Kontrolleur des Mülheimer Ordnungsamtes, ohne Impfnachweis, musste draußen bleiben.

Zwei Geschäfte betreibt Friseurmeisterin Birgit Kram in Mülheim: am Sunderplatz auf der Heimaterde und auf der Holzstraße in Broich. Seit Beginn der Pandemie haben sich schon mehrmals Vertreter des Ordnungsamtes in ihren Salons umgeschaut, um die Corona-Vorschriften zu kontrollieren. „Ohne Beanstandungen“, versichert Birgit Kram.

Beim letzten Mal aber, am 18. Januar, gab es Beanstandungen – allerdings vonseiten der Friseurmeisterin. Unangekündigt stand ein Mitarbeiter des Mülheimer Ordnungsamtes im Türrahmen des „Haarstudios Kram“ in Broich, offensichtlich, um die Einhaltung der 3G-Regelung zu überprüfen, die in Friseurbetrieben gilt. Seinen eigenen Impf- oder Testnachweis zeigte er nicht, zum Ärger von Birgit Kram.

Mitarbeiter des Mülheimer Ordnungsamtes wollte Impfnachweis nicht zeigen

Sie schildert die Situation so: „Bevor ich dem Herrn den Zutritt zu meinen Geschäftsräumen gewährte, bat ich ihn zum einen, sich auszuweisen, was er auch ohne zu zögern tat, und zum anderen bat ich ihn, mir seinen Impfstatus nachzuweisen, wozu ich im Rahmen der Corona-Regeln verpflichtet bin.“ Der städtische Mitarbeiter habe erklärt, er sei geimpft, müsse den Nachweis aber nicht vorlegen. Als Ordnungsbehörde dürfte er sich Zutritt zum Geschäft verschaffen, notfalls mit polizeilicher Unterstützung.

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So weit kam es letztendlich nicht, doch Birgit Kram blieb standhaft: „Ich habe ihn nicht reingelassen.“ Ein Kunde, der sich im Salon befand, sei an die Tür gekommen, um dem Mann vom Ordnungsamt seinen Impfnachweis zu zeigen.

Friseurmeisterin: „Ich hätte den Herrn gerne in der Vorbildfunktion gesehen“

Vom Kontrolleur selber hätte sich die Friseurmeisterin das auch gewünscht. Sie sagt: „Für mich ist es in der aktuellen Situation mehr als unverständlich, dass eine Ordnungsbehörde derart agiert. Ich hätte den Herrn gerne in der Vorbildfunktion gesehen und erwartet, dass er sich unaufgefordert ausweist, mit Dienstausweis und Impfnachweis, auch wenn er dazu nicht verpflichtet ist.“

Seit November mehr als 900 Kontrollen

Nach Angaben des Mülheimer Ordnungsamtes wurden seit Anfang November 2021 bis Ende Januar 2022 insgesamt 901 Kontrollen der Corona-Schutzvorschriften im gewerblichen Bereich durchgeführt.

Darunter waren allein 398 Kontrollen in Gastronomiebetrieben, 235 im Dienstleistungsbereich (etwa in Friseursalons) und 173 im Einzelhandel.

Insgesamt wurden 47 Ordnungswidrigkeiten angezeigt, davon 29 in der Gastronomie.

Tatsächlich müsste er es nicht, dies bestätigt das Mülheimer Ordnungsamt auf Anfrage: „Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, den Impfausweis während einer behördlichen Maßnahme vorzuweisen“, heißt es dort. Bei Einsätzen von Feuerwehr oder Polizei leuchtet das auch der Friseurmeisterin ein: „Das sind Notfälle“, sagt sie, „darüber brauchen wir nicht zu reden. Aber hier ging es um eine ganz normale Kontrolle.“

Gleiches Recht für alle – es hätte auch ein Test sein können...

Sie wolle auch gar nicht den einzelnen Mitarbeiter anprangern, betont Birgit Kram, es müsse nur gleiches Recht für alle gelten. „Ich nehme die Regeln sehr ernst. Es hätte ja auch ein Test sein können, ob ich Leute ohne Impfnachweise in den Salon lasse.“ Die weitaus meisten ihrer Kunden in Broich und auf der Heimaterde seien geimpft, ergänzt die Friseurmeisterin. Nur noch wenige kämen mit einem aktuellen Testnachweis.

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Das Mülheimer Ordnungsamt verweist darauf, dass alle Beschäftigten während der Dienstzeit und auch bei Kontrollen ohnehin die 3G-Anforderungen erfüllen müssen. Denn diese gelten generell am Arbeitsplatz. Den geschilderten Fall habe man dennoch zum Anlass genommen, „die Mitarbeitenden zu sensibilisieren, damit sie in Zukunft ihrer Vorbildfunktion gerecht werden“. Frau Kram wird es freuen.