Mülheim. Verurteilter Haupttäter hat die Revision zurückgezogen. Damit ist das Urteil gegen den 15-Jährigen rechtskräftig, der seit der Tat in U-Haft ist.
Zwei Jahre und sechs Monate lautete das Urteil des Duisburger Landgerichts im April gegen den Haupttäter (heute 15) der mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung in Mülheim im vergangenen Jahr. Die Verteidigung hatte Revision eingelegt, diese wurde aber jetzt zurückgezogen. Damit ist das Urteil rechtskräftig, das bestätigte eine Sprecherin des Landgerichts Duisburg.
Das Mülheimer Opfer 18 Jahre, die fünf Täter damals, am 5. Juli 2019, erst zwölf und 14 Jahre alt: Vor knapp einem Jahr schlug die gemeinsame Tat im Eppinghofer Bruch hohe Wellen. Das Landgericht Duisburg hatte es im April als erwiesen ansehen, dass die fünf bulgarisch-stämmigen Kinder und Jugendlichen die junge Frau in den Grünstreifen gelockt und sich dort an ihr vergangen haben. Wegen des jugendlichen Alters der Beteiligten fand der Prozess komplett unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Nun ist das Urteil für den Haupttäter rechtskräftig, das der damaligen Forderung der Staatsanwaltschaft entsprach.
Die bereits abgesessene U-Haft wird auf die Strafhaft angerechnet
Gemeinschaftliche Vergewaltigung lautete die Anklage gegen die drei Jugendlichen im April 2020. Die beiden 14-Jährigen wurden jeweils zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Zusätzlich mussten sie vier Wochen Dauerarrest absitzen. Sie hatten das Urteil des Duisburger Landgerichts im April akzeptiert. Die damals zwölfjährigen Kinder waren noch nicht strafmündig.
Der 15-jährige Haupttäter befindet sich seit dem letzten Sommer in Untersuchungshaft. Er wurde unmittelbar nach der Tat inhaftiert. Die bereits von ihm bisher abgesessene U-Haft wird nun komplett auf die Strafhaft von zwei Jahren und sechs Monaten angerechnet.