Mülheim. Sechseinhalb Jahre nach dem ersten Versuch soll die Fläche zwischen Großenbaumer Straße und Saarnberg in Mülheim endlich vermarktet werden.

Sechseinhalb Jahre nach dem ersten Versuch hat der Rat der Stadt Mülheim nun die Vermarktung einer städtischen Fläche zwischen Großenbaumer Straße und Saarnberg auf den Weg gebracht. Dabei wurde allerdings den Klimaschutzaspekten eine wesentlich größere Bedeutung zugedacht.

Der Bebauungsplan wurde seinerzeit als Reaktion auf das „Handlungskonzept Wohnen“ initiiert, das von einer weiter steigenden Nachfrage nach Eigenheimen in Mülheim ausging.

Tankstelle an der Großenbaumer Straße gehört nicht zur Planfläche

Das 5400 Meter große Grundstück zwischen Großenbaumer Straße, Saarnberg und Diedenhofer Straße – die Tankstelle gehört nicht dazu – wurde aber zwischenzeitlich für eine Unterbringung von Flüchtlingen vorgehalten. Dazu kam es aber nicht. Wegen in der Zwischenzeit veralteten Gutachten und Gesetzesänderungen zog sich das Verfahren in die Länge. Der Bebauungsplan traf erst im Juli 2020 in Kraft. Mittlerweile gehörte auch noch ein weiteres Teilstück der Diedenhofer Straße (etwa bis Hausnummer zwölf) zum Planungsgebiet.

Auch die im Vermarktungsbeschluss von 2015 vorgesehenen Kriterien zum Klimaschutz entsprachen längst nicht mehr den aktuellen Richtlinien zur Begrenzung der globalen Erderwärmung. „Verwaltungsintern wurde sich daher darauf geeinigt, die Kriterien zum Klimaschutz im Rahmen des Verkaufsverfahrens entsprechend anzupassen“, heißt es in der nun beschlossenen Vorlage.

Klimaschutz wird nun mit 30 Prozent bewertet

Das Kriterium Klimaschutz wird nun mit 30 Prozent statt wie vorher nur mit zehn Prozent gewichtet. Die Hälfte davon entfällt auf den Anteil verwendeter nachwachsender Rohstoffe je Quadratmeter Wohnfläche. 50 Kilogramm pro Quadratmeter sind als Mindestanteil festgelegt.

Auf Initiative der FDP wurde eine Priorität auf regionale Rohstoffe – vor allem beim Holz – ergänzt. Fraktionschef Peter Beitz hätte sogar gerne eine geografische Eingrenzung vorgegeben, die Verwaltung blieb aber bei der Ergänzung durch das Wort „regional“.

Übererfüllung führt zu mehr Punkten im Wettbewerb

Die zweiten 15 Prozent beziehen sich auf den angestrebten Energiestandard der Gebäude. Wird der jeweilige Mindeststandard übererfüllt, wird dies mit zusätzlichen Punkten im Wettbewerb bewertet.

Und noch eine Änderung: Eine teure und aufwändige Einleitung des Niederschlagswassers in den Bühlsbach ist nicht mehr notwendig. Stattdessen sei nun eine Versickerung innerhalb des Areals möglich.