Mülheim. Durch die Ausweitung der Landesinitiative „Endlich ein Zuhause“ können Gelder zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit nach Mülheim fließen.

Die Initiative gegen Wohnungslosigkeit „Endlich ein Zuhause” aus den landesweiten „Kümmerer”-Projekten wird ab März 2022 auch auf Mülheim ausgeweitet. Das meldet das NRW-Sozialministerium, das für die landesweite Umsetzung der Projekte im Jahr 2022 zusätzlich über sechs Millionen Euro verfügen kann. Zu den 31 Kreise und kreisfreien Städte, die bisher noch nicht von der Förderung profitieren konnten, im neuen Jahr aber in die Landesinitiative gegen Wohnungslosigkeit aufgenommen werden, gehört auch Mülheim.

Über die positive Entwicklung der Kümmerer-Projekte ist FDP-Landtagsabgeordnete Christian Mangen erfreut: „Von diesem erfolgreichen Landesansatz wird Mülheim profitieren können.“

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Bei der Landesinitiative gegen Wohnungslosigkeit „Endlich ein Zuhause” hilft das Zusammenspiel zwischen Immobilienfachleuten und Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern Personen, denen der Verlust der Wohnung droht und die aufgrund dauerhafter Wohnungslosigkeit eine reguläre Wohnung benötigen.

Der FDP-Landtagsabgeordnete Christian Mangen begrüßt die Ausweitung der Landesinitiative zu Bekämpfung von Wohnungslosigkeit,
Der FDP-Landtagsabgeordnete Christian Mangen begrüßt die Ausweitung der Landesinitiative zu Bekämpfung von Wohnungslosigkeit, © FUNKE Foto Services | Tamara Ramos

Städte können Fördergelder beantragen

Landesweit konnte durch frühzeitige Beratung bei 1.945 Personen die Wohnungslosigkeit verhindert werden, geht aus einer Zwischenbilanz des Projektes hervor. Zudem haben aufgrund der Initiative wieder mehr als 2.600 Personen ein festes Dach über dem Kopf, da sie in Wohnungen vermittelt werden konnten.

Die Förderung erfolgt im Rahmen der REACT-EU-Initiative des Europäischen Sozialfonds. Dafür sind die Landesmittel zur Bekämpfung der Wohnungslosigkeit aufgestockt worden: von 1,85 Millionen Euro im Jahr 2018 auf insgesamt 7,1 Millionen Euro im Jahr 2020 und auf 13,3 Millionen Euro für das Jahr 2022. Die 31 Kreise und kreisfreien Städte, die bisher noch nicht von der Förderung profitieren konnten, können dann ihre Anträge beim NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einreichen.