Duisburg/Mülheim/Essen. Gegen den strengen Urteilsspruch eines Mülheimer Amtsrichters wollen sich zwei Anti-AfD-Aktivisten vor dem Landgericht wehren.

Anfang Juli waren zwei junge Männer vom Mülheimer Amtsgericht verurteilt worden - wegen Verstoßes gegen das Vermummungsverbot sowie Beleidigung. Beide hatten Ende Oktober 2019 an einer Parkplatzblockade im Rahmen der großen Anti-AfD-Kundgebung mitgewirkt und waren heftig mit einem Autofahrer aneinandergeraten.

Einzelrichter Andreas Kunze hatte unter anderem den Ausdruck „Vollidiot“ streng geahndet und gegen beide Angeklagte - einen Mülheimer und einen Duisburger - Geldstrafen verhängt. Die Aktivisten wollen das aber nicht hinnehmen und gehen nun in die Berufung. Die Verhandlung soll am Mittwoch, 1. Dezember, um 11.15 Uhr vor dem Duisburger Landgericht beginnen.

Anti-Rassismus-Bündnis nennt Mülheimer Urteil einen „Skandal“

Unterstützung bekommen die Anti-AfD-Aktivisten vom Bündnis „Aufstehen gegen Rassismus Essen“, in dem sich einer von ihnen engagiert. Das Bündnis ruft zur „kritischen Prozessbegleitung im Gerichtssaal“ auf und sammelt über soziale Netzwerke auch Spenden - eine Art Prozesskostenhilfe - für die beiden Männer. Es kritisiert insbesondere, dass gegen den beteiligten Autofahrer offenbar nicht ermittelt worden sei. „Das ist ein Skandal, den wir so nicht hinnehmen“, heißt es in einer aktuellen Mitteilung. „Dürfen AfD-Anhänger:innen also ungestraft in Menschenmengen reinfahren?“

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Man hoffe, dass das Landgericht „seine Arbeit macht“. Eine Demo sei dieses Mal allerdings nicht geplant, teilt eine Bündnis-Sprecherin auf Nachfrage mit. Vor dem Mülheimer Amtsgericht hatten sich am 5. Juli 2021 rund 60 friedliche Demonstrantinnen und Demonstranten aus verschiedenen Organisationen eingefunden.