Mülheim. Die Mülheimer Bürgerinitiativen wollen schärfere Regeln oder gar das Aus für das Verleihgeschäft mit E-Rollern. Die Verwaltung reagierte nun.

Bürgerbeschwerden, Unfälle und andere Ärgernisse rund um den Verleih von E-Rollern haben in anderen Städten schon zu hitzigeren Debatten geführt, in Düsseldorf etwa über ein Nachtfahrverbot und eine zahlenmäßige Beschränkung in der Innenstadt. In Mülheim hatten die MBI die Stadt aufgefordert, das Verleihgeschäft schärfer zu regulieren – oder notfalls den Verkehr mit Leih-Rollern in der Stadt zu unterbinden. Die Stadt reagiert: zurückhaltend.

Die MBI-Fraktion hatte gefordert, Verleihfirmen vertraglich zu verpflichten, grundsätzlich für alle Schäden die Haftung zu übernehmen. Auch sollte die Stadt die Firmen verpflichten, alle Bußgelder, Abschlepp- und gegebenenfalls Entsorgungskosten für nicht ordnungsgemäß abgestellte E-Roller zu tragen. Sei das nicht möglich, so die Bürgerinitiativen, möge die Politik doch beschließen, das Vermietungsgeschäft von E-Rollern in Mülheim zu beenden.

Mülheims Verwaltung stellt klar: Stadt kann Gesetze nicht umgehen

Soweit kommt es aber nicht. Die Verwaltung stellte zuletzt im Ausschuss für Bürgerangelegenheiten, Sicherheit und Ordnung fest, dass sie ins Haftungsrecht nicht eingreifen könne, weil dies gesetzlich geregelt sei und das Verursacherprinzip gelte. Verursache ein Roller-Nutzer Schäden, könne dafür folglich nicht der Verleiher haftbar gemacht werden. Gesetzlich geregelt und daher von der Stadt nicht individuell zu gestalten sei auch die Frage der bedingungslosen Kostenübernahme der Verleihfirmen, die die MBI aufgeworfen hatte.

Auch stellte die Verwaltung klar, dass sie den Betrieb der E-Roller-Verleihfirmen nicht grundsätzlich untersagen könne. Sie könne nur regulierend eingreifen. So könne sie die „Sondernutzung“ öffentlicher Verkehrsflächen durch gewerbsmäßig verliehene E-Roller beschränken, aber nur im rechtlich zulässigen Rahmen, der keinem Geschäftsausübungsverbot gleichkomme.

Stadt Mülheim: Bei vermehrten Beschwerden wären weitere Regulierungen denkbar

Regulierungen habe man schon vorgenommen, weist die Verwaltung darauf hin, pro Anbieter eine Flottenobergrenze festgelegt und im Bereich der Innenstadt und der Stadtteilzentren feste Rückgabestationen festgelegt zu haben – damit sei sie seinerzeit weiter gegangen als jede andere deutsche Stadt. Es bestehe aber die Option, weiter verschärfend einzugreifen, etwa „wenn es in einem Bereich vermehrt zu Beschwerden kommt“. Dann könne man zum Beispiel weitere Rückgabestationen planen, „um Abstellmöglichkeiten zu bündeln und Konfliktpunkte zu verringern“.

Die SPD hatte derweil Auskunft verlangt, ob und in welchem Umfang E-Roller der Verleiher in der Stadt verschwunden und etwa in der Ruhr wieder aufgetaucht seien. Die Verwaltung bestätigte tatsächlich, dass die drei Verleiher Tier, Spin und Lime den Verlust von insgesamt schon 48 E-Rollern angezeigt hätten. Ein Scooter der Firma Lime sei im Uferbereich an der Schloßbrücke aus der Ruhr geborgen worden, aber ohne großen Aufwand.

Ob weitere der vermissten Roller in der Ruhr gelandet sind, ist unklar. Stromaufsichtsboote untersuchen in der Ruhr mit Sonargeräten nur die Schifffahrtsrinne. „Die ufernahen Zonen oder Brücken an Wehranlagen lassen sich so nicht überprüfen, aber genau dort wäre gegebenenfalls mit E-Scootern zu rechnen“, heißt es in der Stellungnahme der Verwaltung. (sto)