Mülheim. „Hier könnte ein Nazi hängen“ oder „Nazis töten“: Mit Plakaten zur Bundestagswahl sorgt die Satirepartei „Die Partei“ in Mülheim für Aufsehen.

Was darf Satire? Wo überschreitet sie ihre Grenzen? Zuletzt schon gab es in Mülheim Ärger um ein Wahlplakat der Satirepartei „Die Partei“, das zum Konterfei von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn den Slogan „Sterbehilfe legalisieren. Pflege entlasten.“ platziert. Nun regen sich einzelne Bürger über ein anderes Plakat der Partei auf mit dem Spruch: „Hier könnte ein Nazi hängen“.

Besagtes Plakat hängt an Masten, so etwa an der Leineweberstraße in Höhe der Hirsch-Apotheke. „Hier könnte ein Nazi hängen“ – die Satirepartei setzt, ganz offensichtlich, bewusst auf Doppeldeutigkeit. Sie ist erfahren darin, sich (erfolgreich) einer gerichtlichen Prüfung derartiger Provokationen zu stellen.

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Gericht erklärte Beschlagnahme der Plakate 2020 für rechtswidrig

„Nazis töten“ heißt es auf einem anderen Plakat, für das sich der politische Arm des Frankfurter Satiremagazins 2020 gerichtlich auseinanderzusetzen hatte. Ob „Nazis töten“ oder „Hier könnte ein Nazi hängen“: Das Amtsgericht Bielefeld urteilte seinerzeit pro Satirepartei, die gegen eine Beschlagnahme geklagt hatte.

Die Beschlagnahme durch die Polizei sei rechtswidrig, stellte das Gericht fest. Die Aussagen stellten keine strafbare Handlung dar, etwa im Sinne eines Mordaufrufs bei „Nazis töten“ (ohne Ausrufezeichen), sondern seien durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Weiter hieß es zu den Plakaten: „Die Aussagen entbehren zwar nicht einer gewissen Zweideutigkeit, allerdings kann unter Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs eine nicht strafbewehrte Deutung (...) nicht ausgeschlossen werden“.

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Mülheims Verwaltung liegen keine Beschwerden zu Plakaten der Satirepartei vor

Der Stadtverwaltung liegen laut Sprecher Volker Wiebels zu den benannten Plakaten, die nun auch zum Bundestagswahlkampf in Mülheim gehängt wurden, keine Beschwerden vor. Die gebe es bislang nur für Fälle zu beschädigten, heruntergerissenen oder verkehrsbehindernden Plakaten, darüber hinaus in inhaltlicher Form auch zu AfD-Plakaten. Wiebels stellt aber klar, dass es nicht an der Verwaltung sei, Plakate inhaltlich zu bewerten, hierfür seien andere staatliche Stellen zuständig.

Wie zuletzt geschehen zu Plakaten der rechtsextremen Partei „Der III. Weg“, die in Sachsen Plakate mit der Parole „Hängt die Grünen“ verbreitet hatte. Das sächsische Oberverwaltungsgericht hatte in letzter Instanz geurteilt, die Plakate seien abzuhängen. Sie seien „geeignet, den öffentlichen Frieden durch Aufstacheln zum Hass sowie durch einen Angriff auf die Menschenwürde der Mitglieder der Grünen zu stören“.

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Partei-Sprecher: „Satire sollte man eher den Profis überlassen, nämlich uns“

„Satire sollte man eher den Profis überlassen, nämlich uns“, kommentiert Gordon Strahl, Sprecher des Mülheimer Ablegers der Satirepartei „Die Partei“, süffisant das sächsische Urteil.

Zum Plakat „Hier könnte ein Nazi hängen“ erklärt Strahl, dass es 2019 eine Reaktion auf Plakate der Partei „Die Rechte“ gewesen sei, die den Spruch „Wir hängen nicht nur Plakate“ genutzt hätten. „Die Partei“ habe mit ihren Plakaten den Rechten Platz wegnehmen wollen an Laternenmasten nach dem Motto: „Überall, wo ein Plakat der Partei hängt, hängt kein Nazi-Plakat. . .“ Für Strahl ist klar: Es sei doch eher zu „hinterfragen, warum sich jemand von unserem Plakat gestört fühlt“.