Mülheim. Wer von der Unwetterkatastrophe betroffen war, kann nun in Mülheim Soforthilfe beantragen. Sie wird schnell ausgezahlt, es gibt aber Bedingungen.
Die Beantragung der Soforthilfe für von der Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli betroffene Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Angehörige freier Berufe sowie Land- und Forstwirte ist ab sofort möglich. Entsprechende Anträge, die auf den unten angegebenen Internetseiten zu finden sind, müssen ausgefüllt werden und können in Mülheim ab sofort online oder unter buergeragentur@muelheim-ruhr.de gestellt werden. Die Originale müssen später bei der Bürgeragentur nachgereicht werden.
Für Menschen in existenzieller Not aus betroffenen Bereichen
Darüber hinaus können die ausgefüllten Anträge ab der kommenden Woche persönlich in der Bürgeragentur, Schollenstraße 2, jeweils montags, dienstags und mittwochs in der Zeit von 8 bis 13 Uhr sowie donnerstags von 10 bis 16 Uhr abgegeben werden. Voraussetzung für die Gewährung der Soforthilfen findet man auf den entsprechenden Internetseiten des Landes: https://www.land.nrw/de/soforthilfe sowie auf der Homepage der Stadt Mülheim: www.muelheim-ruhr.de.
Nötig ist der glaubhafte Nachweis über den Hauptwohnsitz in einem der betroffenen Bereiche. Zudem müssen die Geschädigten erklären, dass in ihrem Haushalt ein Schaden von mindestens 5000 Euro entstanden ist, der höchstwahrscheinlich nicht durch Versicherungen ersetzt wird. Grundsätzlich werden Bürger, Unternehmen, Gewerbetreibende, freiberuflich Tätige sowie Land- und Forstwirte unterstützt, die von existenzieller Not betroffen sind. Zusätzlich zum Sockelbetrag von 1.500 Euro pro Haushalt stehen für jede weitere Person aus dem Haushalt 500 Euro bereit. Insgesamt werden maximal 3.500 Euro ausgezahlt.
Nach einer Plausibilitätsprüfung durch die Stadt werden die Soforthilfen zeitnah an die Antragstellenden überwiesen.