Mülheim. Obwohl das Amtsgericht die Mitarbeiter des Mülheimer AZ freisprach, geht der Prozess um Polizeigewalt am 27.7. weiter. Beobachter vermuten Taktik.

Ein Jahr nach dem Freispruch für eine Mitarbeiterin und einen Mitarbeiter des Mülheimer Autonomen Zentrums soll der Fall erneut vor dem Duisburger Landgericht verhandelt werden. Für Dienstag, 27. Juli, 9 Uhr, ist der Prozess angesetzt. Das Bündnis „Forum gegen Polizeigewalt und Repression“ will eine halbe Stunde zuvor eine Kundgebung am Duisburger König-Heinrich-Platz durchführen.

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Bündnis gegen Polizeigewalt vermutet, der erneute Prozess solle eine Verurteilung der Beamten verhindern

Beide Mitarbeitenden wurden vom Vorwurf des Widerstands und der Gewalt gegen Polizeibeamte während eines Einsatzes im August 2020 freigesprochen, da die Polizei zur Eskalation beigetragen haben soll. Denn diese hätte – so die damals einstimmige Beurteilung der Verteidigung, der Richterin und auch der Staatsanwältin – die Feststellung der Identität der AZ-Mitarbeitenden nicht mit Gewalt durchsetzen dürfen. Schließlich wurden sie nicht als Beschuldigte vernommen, gegenüber Zeugen aber ist die gewaltsame Identitätsfeststellung unrechtmäßig gewesen.

Warum also die Berufung? Das Bündnis „Forum gegen Polizeigewalt und Repression“ vermutet, dass damit eine Anzeige gegen die betroffenen Polizisten verhindert werden soll. Indem man die Opfer von Polizeigewalt zu Tätern mache, so eine Sprecherin, komme es in vielen Fällen nicht zu Ermittlungen und auch nicht zu Verurteilung der Beamten.

Das Autonome Zentrum nimmt ebenfalls dazu Stellung: „Anstatt das Verfahren gegen unsere Mitarbeiterin und Mitarbeiter mit neuen unsinnigen juristischen Konstrukten unnötig zu verlängern, sollten Staatsanwaltschaft und Polizei die Rechtswidrigkeit des Einsatzes anerkennen, die Strafbefehle aufheben und das Verfahren beenden.“