Mülheim. Zwei Männer warfen in der Nacht zum 11. Februar 2021 elf Müllsäcke mit Cannabis aus dem ehemaligen „Winkhaus“. Nun standen sie vor Gericht.
Von außen sah die von einem Brand und dem Wetter zerstörte ehemalige Gaststätte „Winkhaus“ am Eppinghofer Bruch aus wie das, was sie eigentlich ist: eine Ruine. Doch drinnen stießen Polizei-Ermittler in der Nacht zum 11. Februar 2021 auf eine hoch professionelle Drogen-Plantage. 135 Wärmelampen und 31 Luftfilteranlagen sorgten dafür, dass es 3001 Cannabis-Pflanzen gut ging. Jedenfalls besser als den zwei Albanern, die jetzt in diesem Zusammenhang vor Gericht standen.
Die Anklage ging davon aus, dass die beiden 44 und 38 Jahre alten Männer sich um den Betrieb der Anlage gekümmert hatten. In der Nacht zum 11. Februar hatten sie sich zwischen 2 und 4 Uhr in dem Haus aufgehalten, dann elf Müllsäcke aus dem Fenster geworfen und in ein Auto verladen. Darin befand sich reiche Ernte: Etwa 1600 Pflanzen waren abgeerntet worden. Ungefähr 19 Kilo Cannabis fielen den Ermittlern, die dabei zugeschaut hatten und die beiden Männer nicht entkommen ließen, in die Hände. 1400 Jungpflanzen mit etwa fünf Kilo Cannabis standen noch auf dem Halm.
Leben in der Mülheimer Ruine war kein Zuckerschlecken
„Ich kam zum Arbeiten nach Deutschland“, berichtete der 44-Jährige. Was auch ganz gut funktioniert habe, wenn man von dem Umstand absah, dass er auf keiner Baustelle mit Papieren beschäftigt wurde und sein Geld nur teilweise oder gar nicht bekam. Zur Tatzeit war er obdachlos und habe bedenkenlos das Angebot ergriffen, sich als Hilfsgärtner zu betätigen. Dass es sich um Drogen-Pflanzen handelte, beunruhigte den Angeklagten bis zu seiner Festnahme nicht.
„In seiner Heimat ist das auch verboten“, so ein Verteidiger trocken. Dort allerdings halte sich die Polizei nicht mit Ermittlungen auf. „Alles, was die machen: Sie ernten die Pflanzen ab, die offen auf Feldern gezüchtet werden, und verbrennen die Ernte.“ Als sein Mandant erfuhr, dass er dafür in Deutschland mehrere Jahre hinter Gittern landen könne, sei für ihn eine Welt zusammengebrochen.
Zumal die 14 Tage, die der 44-Jährige im „Winkhaus“ lebte und auf einer Matratze schlief, kein Zuckerschlecken gewesen seien. „Das Dach war undicht, es zog, gab keine funktionierende Toilette und Wasser nur aus der Regentonne.“ Warm und gemütlich hatten es nur die Pflanzen.
„Die letzten in der kriminellen Hackordnung.“
Der 38-Jährige war offenbar nur als Fahrer eingesetzt gewesen. Der Familienvater tat sich mit einem Geständnis schwerer als der Mitangeklagte. Das Gericht nahm ihm am Ende auch nicht ab, dass er erst wenige Stunden vor seiner Festnahme in das Geschehen hineingeraten sei.
„Wir haben uns keine Illusionen darüber gemacht, dass wir etwas über die Hintermänner erfahren würden“, so der Vorsitzende. Die am Verfahren beteiligten Juristen waren sich am Ende der vierstündigen Verhandlung aber sicher, dass die Angeklagten nur eine untergeordnete Rolle in der kriminellen Organisation gespielt hatten. „Handlanger“, meinte der Staatsanwalt. „Die letzten in der kriminellen Hackordnung“, beschrieb es ein Verteidiger.
Vergleichsweise milde Gefängnisstrafen wegen Beihilfe
Beide Männer wurden nur wegen Beihilfe zum Drogenhandel verurteilt. Der 44-Jährige zu zweieinhalb Jahren, der 38-Jährige zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis. Eine scharfe Pistole, die in einer Sporttasche in einem der Müllsacke gefunden worden war, spielte im Urteil keine Rolle mehr. Es war nicht mehr aufzuklären, ob sie einem der Angeklagten gehört hatte, oder ob die auch nur wussten, dass sie sie mit aus dem Fenster geworfen und eingeladen hatten.