Mülheim. Nach zwei Tagen endete das Sicherungsverfahren gegen einen Mülheimer (33). Am 13. Januar hatte er seine Wohnung in Speldorf angezündet.
Mit einem wenig überraschenden Urteil endete nach nur zwei Verhandlungstagen der Prozess gegen einen 33-jährigen Mülheimer vor dem Landgericht Duisburg. Die 3. Große Strafkammer wies den Mann dauerhaft in ein psychiatrisches Krankenhaus ein. Die Richter hatten keinen Zweifel daran, dass der psychisch erkrankte Beschuldigte am 13. Januar 2021 seine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus an der Eltener Straße angezündet hatte.
Was den 33-Jährigen bei der Tat bewegt haben mag, blieb bis zuletzt ein Geheimnis. Ein Sachverständiger hatte ihm bescheinigt, dass er unter Denkstörungen, möglicherweise sogar unter Wahnvorstellungen litt und zur Tatzeit nicht Herr seiner Handlungen war.
Für das Gericht kam nur der Beschuldigte als Täter in Frage
Das Feuer war an an mehreren Stellen der Wohnung gleichzeitig ausgebrochen. Offenbar habe der Mann mit Hilfe eines Backofens und einer mit Brandbeschleuniger gefüllten Schale ein Feuer in der Küche gelegt, so die Richter. „Dann verteilte er brennendes Material in mehrere Zimmer.“ Am schlimmsten traf es das Badezimmer: Die Decke und eine Heizung fielen durch den Brand herunter. Die gesamte Wohnung war schwer verrußt.
Der Beschuldigte hatte hinterher noch an allen Wohnungen geklingelt und dann selbst die Feuerwehr gerufen. Aufgrund der Tageszeit hatte sich aber offenbar niemand im Gebäude befunden. „Die Versionen, die uns der Beschuldigte berichtet hat, sind allesamt wenig plausibel“, kommentierte die Vorsitzende die Einlassung des 33-Jährigen.
Die Darstellungen des Mülheimers blieben wenig plausibel
Der hatte zu Beginn des Prozesses behauptet, er sei betrunken gewesen, wofür es aber keinen Anhaltspunkt gab. Auch nicht dafür, dass „falsche Freunde“ bei ihm gefeiert und das Feuer gelegt hätten. Für die Anwesenheit anderer Personen sprach nichts, und es gab auch keine Spuren einer nahezu orgienhaften Feier.
Die Tat stehe in unmittelbarem Zusammenhang mit der psychischen Erkrankung des Beschuldigten, so die feste Überzeugung des Gerichts. Und da ohne diese drastische Maßnahme weitere erhebliche und gefährliche Taten zu erwarten seien, sahen die Richter nur die Möglichkeit, den 33-Jährigen zu seinem und zum Schutz der Allgemeinheit unbefristet in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung unterzubringen. Der Beschuldigte kommentierte die Entscheidung mit einer überraschenden Feststellung: „Ich war der einzige in dem Haus, der regelmäßig Staub entfernt hat.“