Mülheim. Wegen sexuellen Missbrauchs stand ein 49-Jähriger vor dem Landgericht. 2020 vergriff er sich in Mülheim an der Tochter seiner Lebensgefährtin.

Vermutlich hatte die Mutter einer jungen Mülheimerin noch bis zum Berufungsprozess gegen ihren Lebensgefährten geglaubt, dass der Mann unschuldig sei. Mit dem Geständnis des 49-Jährigen konnte sie das nicht mehr. Schlimm genug, dass ihre Tochter, die bei der Tat erst zwölf Jahre alt gewesen war, von ihrer Mutter lange Zeit als Lügnerin hingestellt worden war.

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Die Mutter war am 25. März 2020 bei der Arbeit gewesen. Die Tochter blieb mit dem Lebensgefährten der Frau allein in der Wohnung in Heißen. Wie so oft, tanzte sie nach der Schule in ihrem Zimmer alleine zu lauter Musik vor sich hin, während der Angeklagte Hausarbeit machte. Doch die Tanzbewegungen brachten ihn wohl auf andere Ideen. Er umfasste das Mädchen von hinten, zog ihm Shirt und BH aus und streichelte es. Hinterher drückte er der Zwölfjährigen ein wenig Geld in die Hand. „Kauf dir Süßigkeiten, aber erzähl nichts“, forderte er.

„Meine Tochter lügt. So etwas würde er nie tun.“

Die Mutter des Mädchens wollte von dem Vorwurf von Anfang an nichts wissen. Das könne gar nicht sein, so etwas würde ihr Freund nie tun, behauptete sie. In seiner Not verständigte das Mädchen seine in Frankfurt beim leiblichen Vater lebende Schwester. Die sagte es dem Papa und der ging umgehend zur Polizei, die den Fall ebenso prompt an die Mülheimer Polizei weiter leitete.

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Die Polizei gab das Mädchen erst einmal für einige Tage in die Obhut des Jugendamtes und einer Pflegefamilie. Dann kehrte die Zeugin nach Hause zurück. Doch ihre Mutter hielt zu dem Mann, der sich, obwohl ihm das untersagt worden war, weiter in der Wohnung in Heißen aufhielt. Als die Polizei erneut auftauchte, öffnete die Mutter nicht. Die Beamten mussten die Wohnungstür aufbrechen, um den auf dem Balkon der Wohnung versteckten Angeklagten zu finden. Der Mann landete in der Untersuchungshaft, das Kind wieder bei einer Pflegefamilie.

Amtsgericht Mülheim hatte keine Zweifel gehabt

Das Amtsgericht hatte den 49-Jährigen im Januar zu zwei Jahren und zwei Monaten Gefängnis verurteilt. Die Haft schien den Angeklagten beeindruckt und zum Nachdenken gebracht zu haben. In zweiter Instanz legte er ein rückhaltloses Geständnis ab und ersparte der jungen Zeugin so eine erneute Aussage vor Gericht. Auf das Strafmaß wirkte sich die Reue deutlich mildernd aus: Der bisher unbescholtene 49-Jährige kam am Ende mit 14 Monaten auf Bewährung davon.

Die Vorsitzende der Berufungskammer lobte die als Nebenklägerin auftretende Zeugin: „Du hast ganz toll reagiert und alles richtig gemacht.“ Die Staatsanwältin stimmte zu: „Gäbe es mehr so mutige Zeugen wie dich, könnten wir mehr Menschen für solche Taten verurteilen.“ Worte, die wohl indirekt auch an die im Saal sitzende Mutter der Zeugin gerichtet waren. Die senkte den Kopf.