Mülheim. Ein Feuer in einem Haus in Mülheim-Speldorf verursachte erheblichen Schaden. Dem Beschuldigtem droht nun die Unterbringung in der Psychiatrie.

In einem Mehrfamilienhaus an der Eltener Straße brannte es am 13. Januar 2021. In einer Wohnung im 1. Obergeschoss war ein Brand ausgebrochen. Die Feuerwehr löschte. Schnell war klar, dass es sich um Brandstiftung handelte: Der Brand war an mehreren Stellen in der Wohnung gleichzeitig ausgebrochen. Der 33-Jährige, der sie damals bewohnte, steht nun vor dem Landgericht Duisburg.

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An mehreren Stellen in der Küche und im Badezimmer soll der Mann mit Hilfe von Brandbeschleuniger Feuer gelegt haben. Die Wohnung wurde schwer beschädigt, war zeitweise unbenutzbar. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 33-Jährige aufgrund einer schweren chronischen seelischen Erkrankung zur Tatzeit mindestens stark in seiner Schuldfähigkeit eingeschränkt, möglicherweise sogar schuldunfähig war. Sie fordert, den Beschuldigten zum Schutz der Öffentlichkeit dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen.

Sicherungsverfahren vor dem Landgericht

Der Beginn des Sicherungsverfahrens vor der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts Duisburg verzögerte sich um zwei Stunden. Offenbar war es höchst schwierig, den seit Ende Januar vorläufig in einem Landeskrankenhaus untergebrachten Mann dazu zu bewegen, seinen geschützten Raum in der Psychiatrie zu verlassen. Notfalls hätte man ihn mit Gewalt zum Gericht gebracht, doch offenbar zog der 33-Jährige es zuletzt vor, den Anweisungen zu folgen.

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Dass es mit seiner geistigen Gesundheit nicht zum Besten steht, daran ließ der Verfahrensauftakt wenig Zweifel. Auf die Frage, ob er so heiße, wie es in der Antragsschrift steht, antwortete der Beschuldigte: „Manchmal.“ In kyrillischer Sprache schreibe sich sein Name übrigens anders, belehrte der in der Ukraine geborene 33-Jährige, der mit acht Jahren nach Deutschland kam, die Richter.

Mülheimer beleidigte den Staatsanwaltschaft bei der Verlesung der Antragsschrift

Als der Staatsanwalt vortrug, dass der Beschuldigte nicht voll schuldfähig sei, rief der dazwischen: „Das ist gelogen. Ich bin schuldfähig.“ Der Staatsanwalt musste während des Verlesens der Antragsschrift ignorieren, dass ihn der 33-Jährige, der dabei beinahe vergnügt wirkte, mit einer Reihe von Beleidigungen bedachte.

In einer ersten Reaktion gab der Mülheimer die Brandstiftung zu: „Das Feuer habe ich gelegt. Aber ich war betrunken.“ Sekunden später lieferte er eine andere Version: Falsche Freunde hätten ihn mit Wodka betrunken gemacht und dann die Wohnung angezündet. Die Frage der Vorsitzenden, warum dann keine Flaschen gefunden worden waren, beantwortete der 33-Jährige höchst einleuchtend: „Die haben die mitgenommen.“ Nach bisheriger Planung soll der Prozess am 8. Juli abgeschlossen werden.