Mülheim. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen eine Polizistin eingestellt: Der tödliche Schuss auf einen Mülheimer (65) geschah aus Notwehr.
Das Verfahren gegen eine Polizeibeamtin der Mülheimer Wache, die Anfang Januar bei einem Einsatz an der Aktienstraße in Mülheim einen Mann (65) erschossen hat, ist von der Staatsanwaltschaft in Duisburg eingestellt worden. Die Staatsanwaltschaft geht von einer Notwehrlage aus.
Bei dem Einsatz am Nachmittag des 6. Januar 2021 war es vor dem Haus an der unteren Aktienstraße zu einem Schusswechsel mit der Polizei gekommen, wobei der 65-Jährige tödlich verletzt wurde. Der Mann, so Staatsanwältin Juliane Rein, habe mit einer Waffe das Feuer eröffnet, so dass die junge Polizeibeamtin (26) in Verteidigungsabsicht gehandelt habe.
Der in Mülheim getötete Mann hatte zuvor Schüsse im Hausflur abgegeben
Dem Einsatz war laut Polizei ein Streit in dem Haus, in dem der 65-Jährige lebte, vorangegangen, wobei der Mann mehrfach im Hausflur mit einer scharfen Waffe geschossen hatte. Später stellte sich heraus, dass es sich dabei um einen Revolver gehandelt hatte, für den der Mann keine Papiere besaß.
Bei einem Schusswaffengebrauch durch die Polizei wird stets ein Strafverfahren eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft prüft dann, ob Notwehr oder Nothilfe vorgelegen haben, und kann in diesem Fall das Verfahren einstellen.
Bei dem Großeinsatz an der Aktienstraße zum Jahresbeginn, bei dem auch Spezialkräfte des Landeskriminalamtes im Einsatz waren, wurde die Wohnung des getöteten Mülheimers auf Sprengstoff untersucht. Außerdem fanden die Einsatzkräfte dort Gegenstände, die auf nationalsozialistisches Gedankengut hinwiesen. Nach dem Tod des 65-Jährigen wurde das nicht weiter verfolgt, so die Staatsanwaltschaft.