Mülheim. Der Mann (65), der durch eine Polizeikugel in Mülheim ums Leben kam, hatte eine illegale Waffe. Er war schon wegen häuslicher Gewalt aufgefallen.
Der 65 Jahre alte Mülheimer, der am Mittwoch bei einem Polizeieinsatz an der Aktienstraße ums Leben gekommen ist, hatte keine Berechtigung für den Besitz einer scharfen Waffe. Der Mann hatte mit einem Revolver im Haus und auf die Polizei geschossen und kam beim Schusswechsel mit Polizisten am Mittwochabend ums Leben.
"Die Waffe war nicht legal in seinem Besitz", sagte auf Nachfrage Frank Lemanis, Polizeisprecher der Bochumer Polizeibehörde, die die Ermittlungen in dem Fall aus Neutralitätsgründen von der Essen/Mülheimer Polizei übernommen hat. Der getötete Mann war der Mülheimer Polizei bereits im September des vergangenen Jahres wegen eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz aufgefallen. "Es gibt ein laufendes Verfahren gegen den Mann", so Lemanis.
Der 65-Jährige hatte am Tatabend unter Alkoholeinfluss gestanden
Zudem war der 65-Jährige der Polizei wegen häuslicher Gewalt bekannt geworden. Lemanis sprach von einem Vorfall aus dem September 2020. Ein Streit mit der 55-jährigen Ex-Freundin, die im selben Haus wie der Tote lebte, war am Mittwoch dem späteren Polizeieinsatz vorausgegangen. Der 65-Jährige, der laut Staatsanwaltschaft Duisburg am Mittwochabend unter Alkoholeinfluss stand, hatte mit seinem Revolver dreimal auf die Wohnungstür der Frau geschossen.
Wegen des bekannten Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz hatte die Polizei am Mittwochabend die Erdgeschosswohnung des Mannes mit Spezialeinheiten durchsucht. Dabei wurden zwar kein Sprengstoff und auch keine weiteren Waffen gefunden, aber Gegenstände, die auf eine nationalsozialistische Gesinnung hinweisen würden. Die Polizei sprach von "Devotionalien". Wieweit sich daraus eine strafrechtliche Relevanz ergibt, steht bisher aber noch nicht fest. Denn eine mögliche Mittäterschaft beim Erwerb/Besitz der verbotenen Gegenstände wird noch Gegenstand weiterer polizeilicher Ermittlungen sein.