Mülheim. Eine breite interfraktionelle Mehrheit will Diskussion um den Mülheimer Wasserbahnhof beenden. Ein Bebauungsplan soll Luxuswohnen ausschließen.
Was entsteht am derzeit geschlossenen Wasserbahnhof – und wann? Die öffentliche Diskussion um die ehemalige Gastronomie und mögliche Luxuswohnungen auf der Schleuseninsel will ein breiter interfraktioneller Zusammenschluss aus Grünen, CDU, FDP und MBI mit einem Antrag beenden: Ein Bebauungsplan soll eine Wohnbebauung ausschließen und die Fortführung der Gastronomie planungsrechtlich absichern.
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Baudezernent Vermeulen weist Spekulationen um Luxuswohnungen zurück
Derweil unterstreicht Baudezernent Peter Vermeulen noch einmal, dass der Eigentümer keinen Antrag auf Nutzungsänderung gestellt habe. Die Berichterstattung um Luxuswohnungen entbehrte jeder Grundlage. Die Aussage, die Bauaufsicht „rechne mit einem Antrag“, habe sich nicht darauf bezogen, dass der Eigentümer eine Nutzungsänderung angedeutet habe.
Jede Maßnahme am und im Gebäude (Sanierung, Renovierung) müsse aber mit der Unteren Denkmalbehörde abgestimmt werden, dies will der Eigentümer mit dem möglichen Pächter abstimmen. Nur: OB Marc Buchholz zufolge sei es dem Eigentümer nicht gelungen, einen neuen Gastronom zu finden. Es gäbe gleichwohl Interessenten.
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Politik sieht die Schleuseninsel als „hochsensibles innerstädtisches Areal“
Unmissverständlich hingegen macht der interfraktionelle Antrag der Politik deutlich: Ziel sei „der Erhalt der gastronomischen Nutzung des Wasserbahnhofes und gleichzeitig eines attraktiven touristischen Zieles „Schleuseninsel“. Es handle sich aus Sicht präventiver städtischer Planung „um ein hochsensibles innerstädtisches Areal“, das bisher ohne Bebauungsplan sei.
Diese „Lücke“ wollen die Fraktionen nun schließen: Das Plangebiet des neuen Bebauungsplanes umfasst das Areal des Wasserbahnhofes und der Schleuseninsel. Der Beschluss über den Antrag soll im kommenden Planungsausschuss am 8. Juni gefällt werden.