Mülheim. Ein Mülheimer (53) muss für drei Jahre ins Gefängnis. Er hatte seine Ex-Freundin geschlagen und nach einer Familienfeier zum Sex gezwungen.

Wegen Vergewaltigung und Körperverletzung muss ein 53-jähriger Mülheimer hinter Gitter. Das Landgericht Duisburg verurteilte ihn nach vier Verhandlungstagen zu drei Jahren Gefängnis. Zur Überzeugung der Strafkammer hatte der Mann seine Lebensgefährtin während eines Urlaubs in Italien geschlagen und sie nach einer Familienfeier in Mülheim zum Sex gezwungen.

Die erste Tat ereignete sich im Januar 2019 in Apulien, der Heimat des Angeklagten. Der Mann war wütend geworden, weil seine Freundin wollte, dass er mit ihr zurück ins Hotel gehen sollte. Doch der 54-Jährige hätte viel lieber mit Freunden weiter dem Alkohol zugesprochen. Deshalb schubste er die Frau auf dem Rückweg zur Unterkunft des Paares zu Boden, schlug ihr ins Gesicht und schlug ihren Kopf gegen das Pflaster des Gehsteigs.

Täter hat Mülheimerin in gemeinsamer Wohnung vergewaltigt

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Die zweite Tat spielte im Juli 2020 in der damaligen gemeinsamen Wohnung des Paares in Speldorf. Nach einer Familienfeier hatte sich der Mann zu seiner Freundin ins Bett gelegt und wollte Sex. Als die Frau ihm unmissverständlich bedeutete, dass sie seine Annäherungen nicht wünsche, hatte er sie gepackt und vergewaltigt.

Dabei benutzte er nach den Feststellungen des Gerichts auch eine Weinflasche. Die konnte das Gericht allerdings in diesem Zusammenhang nicht als gefährliches Werkzeug einstufen. Es blieb unklar, ob Verletzungen im Intimbereich der Geschädigten durch die Flasche oder andere brutale Sexualpraktiken des Angeklagten oder durch die Geburt eines Kindes entstanden waren.

Opfer über Täter: „Wenn er einen gewissen Pegel hat, wird er zum Monster“

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Das Zusammenleben der Angeklagten und der 15 Jahre jüngeren Geschädigten war offenbar seit Jahren durch den zunehmenden Alkoholkonsum des 54-Jährigen geprägt worden. „Wenn er einen gewissen Pegel hat, wird er zum Monster.“ So hatte das die Hauptbelastungszeugin ausgedrückt.

An dem Alkoholkonsum des Mannes und seinen Übergriffen konnte offenbar auch die Geburt eines gemeinsamen Kindes, wenige Monate vor der Vergewaltigung, nichts ändern.