Mülheim. Zu Haftstrafen wurden die Betreiber von Drogen-Plantagen in Mülheim und Langenfeld verurteilt. Der Hauptangeklagte bekam sechseinhalb Jahre.
Weil sie in Mülheim und Langenfeld zwei große Drogenplantagen betrieben, verurteilte das Landgericht Duisburg zwei Männer aus Mülheim zu Haftstrafen.
Ein 33-jähriger wurde zu sechseinhalb Jahren verurteilt. Zeitnah wird der drogensüchtige Angeklagte allerdings vom Gefängnis in eine geschlossene Entziehungsanstalt umziehen können. Ein 36-jähriger Mülheimer muss für zwei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis.
900 Canabis-Pflanzen an Steinstraße beschlagnahmt
Die beiden Männer hatten an der Spitze einer Tätergruppierung gestanden, die zwischen April 2019 und April 2020 in Mülheim und Langenfeld zwei große Cannabis-Plantagen betrieben und schwunghaften Handel mit dem selbst produzierten Rauschgift trieben. Allein in einem Haus an der Mülheimer Steinstraße beschlagnahmte die Polizei 900 Cannabis-Pflanzen, als sie die Plantage aushob. In Langenfeld mussten Polizisten 1000 Pflanzen aus einem Haus am Marktplatz schleppen. Zur der kürzlich entdeckten Plantage im Winkhaus gibt es keinen Zusammenhang.
Die beiden Hauptangeklagten hatten die Setzlinge in den Niederlanden gekauft. Dort saßen auch die Hauptabnehmer. Das alles gestanden die Männer während des fünftägigen Prozesses, der bereits kurz vor Weihnachten begonnen hatte. Zwei weitere 35 und 33 Jahre alte Angeklagte aus Mülheim und Langenfeld wurden zu Gefängnisstrafen von dreieinhalb und zweieinhalb Jahren verurteilt. Ein 38-jähriger Vietnamese aus Langenfeld, der dort den Gärtner gespielt hatte, kam wegen Beihilfe mit einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten davon.
Zwei weitere Angeklagte erhielten Haftstrafe
Der sechste Angeklagte, ein 31-jähriger Langenfelder, wurde freigesprochen. Er war zwar durch Gespräche, die bei einer Telefonüberwachung von der Polizei aufgeschnappt wurden, in Verdacht geraten. Beweise für eine Mittäterschaft fanden sich aber nicht. Die Mitangeklagten hatten übereinstimmend erklärt, der Mann habe zwar von der Plantage gewusst, sonst aber nichts damit zu tun gehabt. +++ Keine Nachrichten aus Mülheim verpassen: Abonnieren Sie hier unseren Newsletter +++
Ein weiterer Vorwurf spielte im Urteil keine Rolle mehr: Um keine hohen Energiekosten für die mit viel technischem Aufwand betriebenen Indoor-Pflanzungen zu haben, sollen die Angeklagten den Strom kurzerhand illegal abgezapft haben. Doch das, was Juristen als Entziehung elektrischer Energie bezeichnen, hätte an der Höhe der Strafen auch nichts mehr geändert. Daher wurde dieser Anklagepunkt eingestellt.