Mülheim. Derzeit werden keine weiteren Windenergieanlagen im Mülheimer Ruhrbogen mehr genehmigt. Auch nicht, wenn die Abstandsregel auf 1000 Meter sinkt.
Die Windkraft ist eine wichtige Säule der Energiewende. In Mülheim dreht sich allerdings bisher nur eine einzige Windkraftanlage im Styrumer Ruhrbogen. Die Landesregierung NRW hat angekündigt, den empfohlenen Abstand von 1500 Metern zur nächsten Bebauung durch einen neuen Mindestabstand von 1000 Metern ersetzen zu wollen. Daraufhin wollten die Mülheimer Grünen und die CDU im Umweltausschuss von der Verwaltung wissen, ob dies Auswirkungen auf die Nutzung der geplanten Windkraftstandorte im Mülheimer Ruhrbogen haben könnte.
Befürchtet wird von der Politik, dass diese Änderung Möglichkeiten zum Ausbau der Windenergie eher beschneiden würde. Die Stadtverwaltung teilte dazu mit, dass durch die in NRW derzeit gültigen Abstandsregeln von 1500 Metern bis zur nächsten Siedlung keine weitere Windenergieanlage im Ruhrbogen mehr genehmigt werden könnten. Aber auch bei einer Reduzierung auf 1000 Meter bis zum nächsten Haus werde im Ruhrbogen keine der Windvorrangflächen mehr ausgenutzt werden können, so die Verwaltung. Denn auch dieser Abstand könnte dort knapp nicht eingehalten werden, sagte Ulrike Marx, die Leiterin der städtischen Koordinierungsstelle Klimaschutz, auf Nachfrage.
Stadtverwaltung wird weitere mögliche Windvorrangflächen in Mülheim suchen
Zu der Zeit, als das heute bestehende Windrad auf einer der drei ausgewiesenen Mülheimer Windvorrangflächen gebaut wurde, hätten noch andere, kürzere Abstände bis zur nächsten Siedlung gegolten, erinnert Ulrike Marx. Sollte diese neue Regelung für NRW auch so kommen, so prophezeit Ulrike Marx, „wird das die Windwirtschaft in NRW zurückwerfen.“ Diese Regelung werde die Windwirtschaft im dicht besiedelten Land NRW nicht voranbringen können. Ihre Abteilung werde aber nach neuen möglichen Windvorrangflächen auf Mülheimer Gebiet Ausschau halten.