Mülheim. Das OVG hat entschieden: Die Stadt Mülheim durfte das Windrad auf der Deponie am Kolkerhofweg genehmigen. Eine Oberhausenerin hatte geklagt.

Das Mülheimer Amt für Umweltschutz stellt mit Genugtuung fest, dass ihre Genehmigung für die Windenergieanlage auf der Deponie Kolkerhofweg einer rechtlichen Überprüfung auch durch das Oberverwaltungsgericht standgehalten hat.

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Wie die Stadt am Donnerstag mitteilte, hat das Oberverwaltungsgericht NRW (Münster) den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf zur Klage einer Oberhausener Bürgerin gegen die Genehmigung der Windenergieanlage abgelehnt. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte bereits mit Urteil vom im März 2018 die Rechtmäßigkeit der Genehmigung festgestellt.

OVG: Schutzrechte der Nachbarn sind nicht verletzt

Durch die Entscheidung des OVG sei das Urteil des Verwaltungsgerichts nun rechtskräftig geworden, so die Stadt. In seiner Begründung habe das OVG ausgeführt, dass die Windenergieanlage auf der Deponie die Nachbarschaft nicht in ihren Schutzrechten verletze und durch den Betrieb keine schädlichen Umwelteinwirkungen herbeiführt würden.

„Der Anlagenbetrieb ist unter Berücksichtigung der auferlegten Maßnahmen auch mit dem Landschafts- und Naturschutzrecht vereinbar“, sieht sich die Stadt bestätigt. Die Genehmigung des Windrades sei „nunmehr bestandskräftig und nicht mehr anfechtbar“.