Essen/Mülheim. Unbekannter hat ein Foto von der Leiche des 65-Jährigen, der durch Polizeikugeln starb, bei Facebook gepostet. Jetzt droht ihm Strafverfolgung.

Der seit Beginn des Jahres verschärfte sogenannte Gaffer-Paragraf ist wenige Tage alt, da sieht sich die Polizei Essen bereits gezwungen, ihn erstmals anzuwenden.

Nach dem tödlichen Einsatz, bei dem am Mittwoch ein 65-Jähriger an der Aktienstraße in Mülheim nach einem Schusswechsel durch Kugeln aus Dienstwaffen der Polizei starb, veröffentlichte ein Facebook-Nutzer ein Foto der Leiche in einer Kommentar-Rubrik des sozialen Netzwerks.

Noch ist nicht klar, wer hinter dem Post steckt

Dieser Vorgang ist den Behörden nicht entgangen. "Wir erstatten Strafanzeige und werden den Sachverhalt zusammen mit der Staatsanwaltschaft prüfen", bestätigte Polizeisprecher Christoph Wickhorst am Freitag auf Nachfrage.

Noch sei nicht klar, wer hinter dem Post stecke. "Wir sind dabei, den Verursacher zu ermitteln", so Wickhorst.

Das veröffentlichte Bild war an Geschmack- und Respektlosigkeit gegenüber dem Opfer kaum zu überbieten: Es zeigte den blutüberströmten Toten, der mit dem Kopf nach unten auf den Treppen zum Eingang des Mehrfamilienhauses an der Aktienstraße lag.

Tödlich verletzt im Hauseingang zusammengesackt

Kurz zuvor hatte sich der 65-Jährige nach Darstellung der Polizei mit seiner Ex-Freundin gestritten. Als sich die 55-Jährige, die im gleich Haus lebt, in ihre Wohnung zurückzog, habe der Mann mit einem Revolver drei Mal auf ihre geschlossene Tür geschossen haben.

Später, so die Polizei, eröffnete er das Feuer auf die eintreffenden Beamten. Die Kugeln aus den Dienstwaffen trafen den 65-Jährigen an Kopf und Herz. Tödlich verletzt sackte er in seinem Hauseingang zusammen, wo ihn der Unbekannte ablichtete.

Dem Verursacher drohen bis zu zwei Jahre Haft

Findet die Polizei heraus, wer derjenige war, der das Foto anschließend für alle sichtbar ins Internet stellte, drohen dem Täter laut Paragraf 201a des Strafgesetzbuches wegen "der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen" bis zu zwei Jahre Haft oder eine Geldstrafe.

Das inkriminierte Foto ist inzwischen gelöscht worden.