Mülheim. Die Kürzel auf den Corona-Schutzmasken verwirren manchen älteren Kunden der Apotheken. Eine Pharmazeutin aus Mülheim erklärt, was dahintersteckt.
Peter Michael Hübens Verwirrung ist groß: Dass es für ältere Menschen kostenfrei Schutzmasken in Apotheken gibt, ist eine gute Sache – „aber kann man sich damit wirklich sicher fühlen?“, fragt er. Die unterschiedliche Kennung auf den Produkten lässt ihn zweifeln. „Wenn man uns Alte mit einem Mal schützen will, dann aber Mist verteilt, wäre das ja nicht gerade das Wahre. . .“ Dem 79-jährigen Oberhausener ist aufgefallen, dass auf dem Atemschutz einer Bekannten aus Mülheim ein kürzerer Code aufgedruckt ist, als auf seinen eigenen Masken. Er hält das für „dubios“.
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Erhalten hatte die ältere Dame ihre Ware in der Avantimed-Apotheke am Heifeskamp in Dümpten. Deren Leiterin, Dan-Chau Hoffmann, erlebt es zurzeit häufig, dass Kunden unsicher sind – auch durch kritische Berichte in der Presse –, dass die Menschen viele Fragen haben, zum Teil aggressiv werden. Sie ist froh, aufklären zu dürfen, und weist auf die gerade in Kraft getretene Schutzmasken-Verordnung hin. „Die ist fünf Seiten lang und auf dem letzten Blatt steht genau, welche Filtermasken wir abgeben dürfen.“ Demnach sind fünf verschiedene Typen erlaubt – auch jene, die Hüben und seine Bekannte erhalten haben.
Beide Modelle stammen aus China
Auf der Maske der älteren Dame fand sich die Bezeichnung „KN95“, Hüben selbst hatte eine mit dem Code „KN95 GB2626-2006“. Laut Apothekerin Hoffmann stammen beide Modelle aus China; das verrate die KN95. Die Zahl stehe übrigens dafür, „dass 95 Prozent der Partikel gefiltert werden“. Die Buchstaben- und Ziffern-Folge dahinter sei unerheblich – „das ist lediglich eine Chargennummer, etwas Internes des Herstellers“.
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Masken aus der EU erkenne man grundsätzlich am Kürzel „FFP2“ und am „CE“-Zeichen samt Nummer. „N95“ steht für USA und Kanada, „P2“ für Australien und Neuseeland und „DS2“ für Japan. Alle anderen Mund-Nasen-Bedeckungen, also auch jene KN95er aus China, werden in der Verordnung unter dem Oberbegriff „CPA“ aufgeführt, so Hoffmann. Dieses Kürzel steht für Corona-Pandemie-Atemschutzmasken. „Für diese Gruppe ist stets eine Bescheinigung der Marktüberwachungsbehörde nötig.“ Die für Mülheim zuständige Behörde ist die Bezirksregierung Düsseldorf.
Die Dekra Essen hat die Masken untersucht
Menschen ab 60 Jahren oder aus Risikogruppen sind berechtigt
Laut Verordnung werden in den Apotheken noch bis 6. Januar jeweils drei Atemschutzmasken an Menschen ab 60 Jahre oder solche mit chronischen Vorerkrankungen kostenfrei ausgegeben.
Ab Januar bis Mitte April können sich die Berechtigten noch zweimal je sechs Schutzmasken abholen.
Weitere Informationen zu CPA-Atemschutzmasken finden sich in einem Flyer des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales.
Dagmar Groß, Pressesprecherin der Bezirksregierung, bestätigt auf Nachfrage schriftlich, dass eine „verkürzte“ Prüfung der KN95-Atemschutzmasken stattgefunden habe, vor allem hinsichtlich ihrer Filtereigenschaften. „Dafür gab es mehrere Prüfstellen.“ Die Dekra Testing and Certification aus Essen zählte dazu; laut Dan-Chau Hoffmann hat sie auch die Masken ihrer Apotheke getestet. Der Prüfbericht sowie ein Bewertungsschreiben gingen an die Marktüberwachungsbehörde – diese hat sodann die Erlaubnis zum Verkauf gegeben. Dagmar Groß weist darauf hin, dass sich Kunden, die Anspruch auf die kostenfreien Masken haben, die behördliche Bestätigung jederzeit zeigen lassen können.
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Dan-Chau Hoffmann vertraut dem Prozedere, sie und ihre Kollegen tragen ebenfalls KN95-Masken, jeden Tag am Arbeitsplatz. „Sie sind genau so sicher wie andere Masken“, glaubt die Apothekerin, räumt aber auch ein: „Ich fliege nicht in jedes Land der Welt, um zu schauen, wie sie produziert werden. Und ich bin keine Sachverständige, die alles überprüft.“