Mülheim. Angesichts der kräftig steigenden Gaspreise in Mülheim den Anbieter zu wechseln, kann viel Geld sparen. Doch der Teufel steckt im Vertragsdetail.
Im Internet gibt es verschiedene Verbraucherportale, die unter anderem einen Preisvergleich für örtliche Gastarife anbieten. Zu den bekanntesten zählen verivox.de und check24.de. Die Verbraucherzentrale NRW mahnt für die Benutzung allerdings an, dass Verbraucher einiges beachten sollten. So sei es etwa geboten, an den Voreinstellungen zum Preisvergleich einige Änderungen vorzunehmen, um tatsächlich einen Preisvergleich von verbraucherfreundlichen Angeboten starten zu können. Die Tipps.
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Einen Bonus, den Anbieter für einen Wechsel oder nach Ablauf einer bestimmten Vertragslaufzeit gewähren, sollten Verbraucher „nicht einrechnen lassen, um die Jahreskosten besser einschätzen zu können“, heißt es. Wichtig ist immer auch, sich die Bedingungen bewusst zu machen, an die eine Bonus-Auszahlung geknüpft ist.
Verbraucherportale finanzieren sich über diese Provisionen
Die Verbraucherzentrale warnt auch davor, dass Verbraucherportale geneigt sind, ohne Änderung von Voreinstellungen nur jene Tarife anzuzeigen, zu denen Verbraucher direkt über das Portal wechseln können. Die Anbieter von Preisvergleichen bevorzugen hiermit Energieversorger, die bereit sind, ihnen für Vertragsabschlüsse Prämien zu zahlen. Die Verbraucherportale finanzieren sich über diese Provisionen. Nicht alle Anbieter lassen sich auf eine solche Kooperation ein.
Auch die Voreinstellung „hohe Kundenempfehlungsquote“ sei zu deaktivieren, so die Verbraucherschützer. Denn auch hier gelte: Kundenempfehlungen seien nur für Tarife möglich, für die das Portal Provisionen erhalte.
Kurze Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen sind empfohlen
Generell sollten Verbraucher auch auf kurze Fristen achten. Als Einstellungen empfiehlt die Verbraucherzentrale maximal zwölf Monate Vertragslaufzeit, maximal einen Monat Vertragsverlängerung und eine Kündigungsfrist von nicht länger als einem Monat.
Viele Energieversorger werben auch mit einer Preisgarantie für einen bestimmten Zeitraum. Die Garantie klammert zumeist die gesetzlich regulierten Preisbestandteile, von den Steuern bis zur EEG-Umlage, aus. Erhöht ein Versorger trotz eingeschränkter Preisgarantie seine Preise, steht der Verbraucher aber nicht im Regen: Ändern sich Preise, hat er immer ein Sonderkündigungsrecht. Wer sich für eine Preisgarantie auf längere Vertragslaufzeiten einlässt, muss sich aber im Klaren sein, dass er eine Wette auf steigende Marktpreise eingeht.
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Online-Tarife sind oft nichts für Verbraucher, die persönlichen Kontakt bevorzugen
Bei Online-Tarifen kommunizieren Anbieter meist nur über E-Mail oder ein Kundenportal, das gilt auch für Ankündigungen zu Preiserhöhungen. „Wählen Sie deshalb nur dann einen Online-Tarif, wenn Sie Ihre E-Mails regelmäßig lesen und auf persönlichen Service verzichten können“, so die Verbraucherzentrale.
Die Verbraucherschützer raten darüber hinaus dazu, sich über den Anbieter zu informieren, etwa zu schauen, ob er bei der Internetrecherche auffällt durch zahlreiche Kundenbeschwerden, Urteile oder Abmahnungen. Eine gute Recherchequelle dafür ist energieanbieterinformation.de.