Mülheim. Corona-Beschränkungen haben auch die Zahl der Abschiebungen in Mülheim halbiert. Ein Grund, warum andere Länder ablehnen: Wir sind Risikogebiet.

Corona hat sich auch auf die Zahl der Abschiebungen in Mülheim ausgewirkt. Nur noch halb so viele „Ausreisepflichtige“ wie noch 2019 hat die städtische Ausländerbehörde in diesem Jahr „zurückgeführt“ – wie es im Sprachgebrauch der Behörde heißt. Konkret sind es in diesem Jahr rund 30 Personen gewesen. Ein Grund unter vielen: Das Ruhrgebiet wie ganz Deutschland gilt als Risikogebiet.

Und das führt nicht zuletzt dazu, dass andere Länder diese Menschen nicht annehmen müssen, erläutert Thomas Geißler, Leiter im sogenannten Rückkehrmanagement: „Teilweise akzeptieren sie die Rückführung gegen aktuelle negative Corona-Tests.“ Manche wollen Nachweise, dass eine Corona-App auf den privaten Handys installiert ist, andere wiederum eine Verpflichtung, dass der Abgeschobene nach Ankunft in die Quarantäne geht.

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Flüge stellen nur noch selten eine Hürde dar

Die Flüge allerdings stellen nur noch selten eine Hürde dar – im März 2020, als alles eingeschränkt wurde, war das noch anders. Doch die Frage, wohin abgeschoben wird, stellt sich für die Behörden immer wieder neu: Aktuell ist Armenien fraglich aufgrund der Kampfhandlungen um die Region Berg-Karabach und in den besetzten Gebieten. China und Eritrea sind ebenso „Wackelkandidaten“.

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Nach Indien geht wegen Corona nichts mehr und sogar auch nicht nach Schweden, wohin Ausreisepflichtige aufgrund des Dublin-Abkommens abgeschoben werden. Hoch ist die Zahl der Abschiebungen in den vergangenen Jahren jedoch nicht gewesen: 2019 waren es rund 58 Menschen, die hauptsächlich in die Balkanregion nach Serbien, in den Kosovo zurückmussten . Andere nach Ghana und Marokko. 2018 waren es 81 Personen.

Gründe für eine solche Rückführung sind in der Regel erfolglose Asylverfahren, oft prüft die Behörde, ob es nicht ein Bleiberecht und Duldungsgründe gebe. Die Abschiebung gilt als letztes Mittel der Ausländerbehörde, wenn sich die Betroffenen einer freiwilligen Ausreise verweigern.