Mülheim. Bei privaten Feiern in Mülheim sind ab sofort nur 50 Personen erlaubt. Das gilt derzeit (Inzidenz: 44,5) auch für schon angemeldete größere Feste
Die Coronaschutzverordnung gibt ab dem heutigen Mittwoch (14. Oktober) neue Regeln für private Feiern vor: Die Höchstgrenze ist demnach ab sofort auf 50 Teilnehmer reduziert.
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Aus Gründen des Vertrauensschutzes gilt für private Feste, die bis spätestens 10. Oktober beim Ordnungsamt unter Angabe aller erforderlichen Daten angemeldet worden sind, eigentlich weiterhin die Höchstteilnehmerzahl von 150 Personen. Das gilt aber nur, wenn die 7-Tage-Inzidenz in Mülheim nicht über dem Wert von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegt. Derzeit gibt das Robert Koch Institut allerdings einen Inzidenzwert von 44,5 an.
Bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 wird die Teilnehmerzahl bei privaten Feiern auf 25 Teilnehmer reduziert. Das Ordnungsamt prüft zurzeit, ob es weiterhin eine Anzeigepflicht auch für Feiern bis 50 Personen geben wird.
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Stadt Mülheim erhebt Bußgelder
Das Ordnungsamt wird Kontrollen vornehmen. Bei Verstößen gegen die Vorschriften der Coronaschutzverordnung kann die Veranstaltung abgebrochen werden. Bußgelder werden erhoben. Wer unrichtige Kontaktdaten angibt zahlt in der Regel 250 Euro.
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Die Durchführung eines Festes ohne herausragenden Anlass oder mit mehr als 150 Teilnehmern kann mit 500 bis 2500 Euro geahndet werden. Die Teilnahme an einem Fest ohne herausragenden Anlass oder mit mehr als 50 Teilnehmern kostet 250 Euro. Wer gegen die Anzeigepflicht des Festes oder der Pflicht zur Führung der Teilnehmerliste verstößt, muss in der Regel 500 Euro zahlen.