Mülheim. Staatsanwalt will psychisch gestörten Messerstecher unterbringen lassen. Der Verteidiger hält dagegen: Es sei eine Ausnahmesituation gewesen.

Die Beweisaufnahme im Sicherungsverfahren gegen einen 26-jährigen Mülheimer ist abgeschlossen. Der Staatsanwalt beantragte, den psychisch gestörten Beschuldigten zum Schutz der Allgemeinheit dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. In der Nacht zum 22. Oktober 2019 hatte er auf einem Spielplatz an der Arndtstraße einen 21-Jährigen durch mehrere Messerstiche schwer verletzt.

Die beiden jungen Männer, die in einer Einrichtung für Betreutes Wohnen lebten, waren bis dahin beste Freunde gewesen. Der 21-Jährige hatte Ärger mit einem weiteren jungen Mann, dem er angeblich noch Geld aus einem Drogenkauf schuldete. Am Abend zuvor hatte es schon einmal ein Treffen auf dem Spielplatz gegeben.

Mutmaßlicher Drogenverkäufer brachte zwei Begleiter und eine Machete mit

Text- und Sprachnachrichten ließen wenig Zweifel daran, dass die Beteiligten ihre Streitigkeiten in der Tatnacht bei einem weiteren Treffen handfest regeln wollten. So brachte der mutmaßliche Drogenverkäufer zwei Begleiter und eine Machete mit, der 21-Jährige den Beschuldigten. Beim Verlassen der Wohneinrichtung soll er ihm ein Messer in die Hand gedrückt haben und den stark alkoholisierten Freund aufgefordert haben, es notfalls einzusetzen.

Das tat der Beschuldigte auch. Allerdings gelang es der Gegenseite, den leicht zu beeinflussenden 26-Jährigen davon zu überzeugen, dass er seinen Freund attackieren solle. Nach mehreren, zunächst von hinten geführten Stichen, so die Überzeugung aller beteiligter Juristen, ließ er allerdings von dem Geschädigten ab.

Intelligenzminderung, Persönlichkeitsstörung und Schizophrenie

Angesichts dessen, was Juristen einen strafbefreienden Rücktritt von der Tat nennen, war die ursprüngliche Einordnung der Tat als Mordversuch gegenstandslos geworden. Der Umstand, dass es nun nur noch um gefährliche Körperverletzung geht, ließ den Staatsanwalt in Übereinstimmung mit den Erkenntnissen eines psychiatrischen Sachverständigen aber zu keinem anderen Ergebnis kommen: Der gleich mehrfach eingeschränkte Beschuldigte – er leidet unter einer Intelligenzminderung, einer Persönlichkeitsstörung und einer Schizophrenie – stelle nur bei entsprechender langfristiger Therapie in einer geschlossenen Einrichtung keine Gefahr mehr da.

Der Verteidiger kam zu einem anderen Resultat. Der 26-Jährige sei an sich nicht gefährlich, es seien nur die besonderen äußeren Umstände gewesen, die ihn gewalttätig werden ließen. „Er ist missbraucht und als Waffe eingesetzt worden.“ Vor diesem Hintergrund forderte der Anwalt, die Unterbringung zur Bewährung auszusetzen.

Das Urteil soll am 14. September verkündet werden.