Mülheim. Auch Polizisten machen Fehler, aber im Mülheimer Autonomen Zentrum handelten sie rechtswidrig. Eine Entschuldigung stünde ihnen gut zu Gesicht.
Jeden Tag sichern Polizisten, dass es in unserem Rechtsstaat nach den Regeln unserer Gesetze zugeht. Sie setzen sich oft undurchschaubaren und nicht selten gefährlichen Situationen aus. Dafür muss man sie respektieren. Und sie machen Fehler. Weil auch Beamte Menschen sind.
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Nur: In diesem Fall machten sie keine „Fehler“, sondern handelten rechtswidrig. Die Mitarbeiter des AZ hatten weder Straftaten begangen noch wurden sie beschuldigt. Sie machten von ihrem Recht als Bürger Gebrauch, sich nicht ausweisen zu müssen. Und wurden dennoch gewaltsam niedergerungen, ihre Köpfe auf den Boden gedrückt, auf dem Rücken gefesselt und mit der Faust blutig geschlagen. Sie traf die empathielose Härte im Gewand der Staatsmacht. Eine Entschuldigung der Polizisten blieb bislang aus. Sie stünde ihnen nicht nur gut zu Gesicht, sondern würde den allgemein falschen Eindruck selbstherrlich handelnder Beamter nehmen.
Mülheimer Autonomes Zentrum kooperiert gut mit Ordnungsamt und Polizei
Und auch mancher Mülheimer Politiker ist seinen Vorurteilen auf den Leim gegangen – oder nutzte die vermeintliche Chance, sich des unliebsam rechtskritischen Autonomen Zentrums entledigen zu wollen: Jochen Hartmann und der BAMH, die AfD.
Der Freispruch ist deshalb auch einer für das AZ, das seit Jahren am runden Tisch mit Ordnungsamt und Polizei gut kooperiert. Kritiker sollten das – endlich – zur Kenntnis nehmen. Das Gerichtsurteil muss auch gesellschaftlich wachrütteln in einer Zeit rechtspopulistischer Parolen. Das AZ ist systemkritisch. Ja – und gerade deshalb systemrelevant und gut für die Demokratie.