Mülheim. Die Maßnahmen der Polizei bei ihrem Einsatz im AZ am 8. Juni 2019 waren rechtswidrig. Freispruch gab es für eine der beiden AZ-Mitarbeitenden.
Mit Freispruch für eine der beiden Angeklagten des Autonomen Zentrums (AZ) endete ein sechsstündiger Gerichtsmarathon am Montag – und einem halben. Denn die Maßnahmen der Polizei bei ihrem Einsatz im AZ am 8. Juni 2019, bei der die Beamten mit körperlicher Gewalt die Personalausweise von mehreren AZ-Mitarbeitern einholten, waren in beiden Fällen rechtswidrig.
Gegen beide Mitarbeiter hatte die Polizei unter anderem wegen Widerstands gegen die Beamten, Versuch der Körperverletzung und Beleidigung Strafanzeige erstattet. Doch in dem wendungsreichen Verfahren kamen nicht nur die Verteidiger, sondern auch die Richterin zum Schluss: „Das hätte so nicht durchgesetzt werden dürfen. Die Maßnahmen der Polizei waren rechtswidrig.“
Mitarbeiter hätten als Zeugen nicht zwangsweise durchsucht werden dürfen
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Entscheidend für das Urteil waren dabei sogar die Aussagen der Beamten selbst, die zweifelsfrei darlegten, dass die beiden Angeklagten damals nur als Zeugen ihren Ausweis zeigen sollten. Dazu sind aber nur Beschuldigte verpflichtet. Die beiden Mitarbeiter weigerten sich aber und hätten daraufhin nicht zu Boden gedrückt und fixiert werden dürfen, um an den Personalausweis zu kommen.
Die Freigesprochene will nun Strafanzeige gegen Beamte stellen
Übrig von der Anklage bleibt nur in einem Fall die mutmaßliche Beleidigung eines Beamten als „Bullenschwein“ sowie das mutmaßliche Bespucken eines Beamten. Dieser allerdings hat das Beweisstück – sein Hemd – laut eigenen Angaben bereits weggeworfen. Der Prozess wegen Beleidigung soll im September fortgesetzt werden. Die freigesprochene Mitarbeiterin will nun Strafanzeige gegen die verantwortlichen Polizisten stellen.
Über den wendungsreichen Gerichtsprozess berichten wir weiter.