Mülheim. In Mülheim wurden im ersten Quartal zwölf Straftaten mit Messern oder sonstigen Stichwaffen begangen. Polizei beantwortet Nachfrage der Politik.

Das Innenministerium NRW hatte im Juni mitgeteilt, dass im ersten Quartal 2020 insgesamt 1688 Straftaten mit Messern verübt worden seien. Dies nahm Jochen Hartmann (fraktionslos) zum Anlass, im Mülheimer Ausschuss für Bürgerangelegenheiten, Sicherheit und Ordnung (BSO) nachzufragen, wie die Zahlen für Mülheim sind, verbunden mit Angaben über die Staatsangehörigkeit der Verdächtigen.

Polizeioberrat Alexander Prim, Leiter der Polizeiinspektion an der Von-Bock-Straße, zitierte aus der polizeilichen Kriminalstatistik, die zwischen Messern, die unter das Waffengesetz fallen, sonstigen Messern und sonstigen Stichwaffen (z.B. ein Schraubendreher) unterscheidet, wie er im Ausschuss erläuterte.

Messer, die unter das Waffengesetz fallen, und sonstige Messer

Demnach wurden von Januar bis März 2020 in Mülheim insgesamt zwölf entsprechende Taten begangen. Zwei Taten wurden mit Messern begangen, von deutschen Tätern, so Prim. In sieben Fällen seien sonstige Messer bei Taten eingesetzt worden; sechs Täter seien festgestellt worden, darunter zwei nicht-deutsche. Drei Taten wurden mit sonstigen Stichwaffen verübt, darunter hatte ein Täter nicht die deutsche Staatsangehörigkeit.

In ganz NRW wurden 1690 Tatverdächtige im ersten Quartal 2020 ermittelt, so die NRW-Regierung im Juni, davon besaßen 650 (38,5 Prozent) nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Diesen Bericht hatte die AfD-Fraktion im NRW-Innenausschuss beantragt.

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