Mülheim. Erneut muss ein Staatsanwalt entscheiden, ob gegen Mülheims OB Ulrich Scholten ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist. Der aktuelle Stand.

Nach der Strafanzeige gegen Mülheims noch amtierenden OB Ulrich Scholten dauern die Vorprüfungen der Staatsanwaltschaft an, ob sie ein ordentliches Ermittlungsverfahren wegen mutmaßlicher Untreue und womöglich auch Betrug einleiten wird.

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Dies bestätigte auf Anfrage eine Sprecherin der Duisburger Ermittlungsbehörde. Scholtens Dienstaufsicht, die Düsseldorfer Bezirksregierung, hatte nach Meldung der Mülheimer Stadtverwaltung Strafanzeige gegen Ulrich Scholten erstattet. In Düsseldorf ist ein Disziplinarverfahren gegen Mülheims OB anhängig, der seit vielen Monaten nicht mehr im Dienst ist – und nach einer Herz-OP zu Beginn dieses Jahres mittlerweile auf Dauer dienstunfähig geschrieben ist.

Im Fokus: Privatfahrt mit Dienstwagen nach Italien und ein Unfallschaden

Zweierlei Vorwürfen sieht sich Scholten gegenüber: Einerseits soll er eine Privatreise mit seinem Dienstwagen nach Italien nicht ordnungsgemäß abgerechnet haben. Andererseits soll er die Stadt bei der Rückgabe seines Dienstwagens zu Beginn dieses Jahres nicht über einen Unfallschaden informiert und später auf Nachfrage falsche Angaben zum Unfallhergang gemacht haben. Scholten hatte angegeben, ihm müsse unbemerkt jemand reingefahren sein. Ein von der Stadt bestellter Gutachter soll festgestellt haben, dass der Fahrer des Dienstwagens selbst den Unfall verursacht haben müsse.

Die Staatsanwaltschaft konnte aktuell noch nicht absehen, wann die Vorermittlungen hierzu abgeschlossen sein werden. (sto)