Mülheim. Mohammad Nasim hat von der Stadt Mülheim drei Monate Aufschub bekommen. Er soll nach Bangladesch ausreisen und mit dem Arbeitsvisum wiederkommen.

Mohammad Nasim und seine Unterstützer können erst einmal aufatmen: Nasim, Flüchtling aus Bangladesch, hat eine Duldungsverlängerung einschließlich Arbeitserlaubnis bis zum 30. September 2020 bekommen. Die Stadt Mülheim, das Ausländeramt, besteht allerdings auf den erteilten Auflagen: Nasim muss sich einen Pass besorgen, nach Bangladesch aus- und dann legal mit einem Arbeitsvisum wieder einreisen.

Eine Zweiwochenfrist der Stadt Mülheim sorgte für Aufregung

Die Zweiwochenfrist der Stadt, die zuletzt für Aufregung sorgte, ist damit erst einmal vom Tisch. "Mohammad Nasim ist sehr erleichtert", sagt Michaela Vogelsang, die den inzwischen 33-Jährigen Mann aus Bangladesch vor fast sechs Jahren im Deutschkurs unterrichtete und seither ehrenamtlich begleitet. Nasim hatte nach nur einem Jahr in Deutschland bereits einen einjährigen Bundesfreiwilligendienst beim DRK absolviert, erinnert Michaela Vogelsang. Es folgten der Hauptschulabschluss und eine Ausbildung zum Altenpflegehelfer. Seither verdient Nasim eigenes Geld und hat einen unbefristeten Job in einer Mülheimer Pflegeeinrichtung.

Seit der Ablehnung von Nasims Asylantrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), konnte – nach Anrufung der Härtefallkommission – im letzten Jahr die drohende Abschiebung abgewendet werden. Seither müht sich Nasim, den Auflagen der Stadt nachzukommen, wie seine Unterstützer und sein Anwalt bestätigen. Den Pass hat er demnach schon vor vielen Monaten bei der Bangladeschischen Botschaft in Berlin beantragt, wie auch Nadia Khalaf betont. Der Pass liege immer noch zur Bearbeitung in Bangladesch, werde nach der Fertigstellung nach Berlin geschickt.

Der Petitionsausschuss des Landtages wurde eingeschaltet

Die stellvertretende Mülheimer SPD-Vorsitzende Nadia Khalaf hatte im vergangenen Jahr den Petitionsausschuss des Landtages eingeschaltet, hält das Gremium seither über die aktuellen Entwicklungen im Fall Nasim auf dem Laufenden. Dass es eine weitere Anhörung geben könnte, schließt Khalaf nicht aus, die daran erinnert, dass Mohammad Nasim der Gruppe der Bihari angehöre und vor seiner Flucht nach Deutschland in einem Flüchtlingscamp in Bangladesch gelebt habe.

Nasims Rechtsanwalt Axel Nagler hatte schon bei einer früheren Korrespondenz mit der Stadt Mülheim eine Frist bis zum 30. September erbeten. Selbstverständlich fühle man sich nun an die Zusage gebunden. Nagler erinnert allerdings an die besondere Situation einer Reise nach Bangladesch in Corona-Zeiten: "Die Reisewarnung des Auswärtigen Amts gilt bis zum 31. August."

Zudem habe die Deutsche Botschaft in Bangladesch pandemiebedingt derzeit geschlossen, öffne nur für Not-Termine. Ob Nasims Anliegen, ein Arbeitsvisum in den Pass zu bekommen, dazu gehört, versucht Nagler gerade mit der Botschaft zu klären. "Meine E-Mail habe ich der Mülheimer Ausländerbehörde in Kopie geschickt." Aber der Pass für Mohammad Nasim sei ja bekanntlich noch nicht einmal fertig.

Für die Reise nach Bangladesch und zurück braucht Mohammad Nasim lange Urlaub

Und selbst, wenn diese Hürden alle genommen sind, wäre ja noch der Urlaub mit Mohammad Nasims Arbeitgeber zu klären. Nasims unbefristeter Arbeitsvertrag soll zum 1. Oktober in eine Vollzeitstelle umgewandelt werden. Gehe man von passenden Flügen aus, von vier Reisetagen netto, von einem verbindlichen Termin in der Botschaft und berücksichtige man zudem die Quarantäne-Zeiten der Ein- und Ausreise "so braucht Nasim mindestens sechs Wochen Urlaub", hat Rechtsanwalt Nagler ausgerechnet. "Diese ganzen Unwägbarkeiten muss man unter einen Hut bekommen", so Nagler. "Da muss man sich Schritt für Schritt voran arbeiten."

AUFENTHALTSGESETZ: NACHHALTIGE INTEGRATION

Der Essener Rechtsanwalt Axel Nagler, dessen Schwerpunkttätigkeit das Asyl- und Ausländerrecht ist, hatte bei der Ausländerbehörde schon zu einem früheren Zeitpunkt eine andere Lösung für Mohammad Nasim angeregt.

RA Nagler bezieht sich auf das Aufenthaltsgesetz (AufenthG), § 25b, Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration. Demnach kann eine Aufenthaltserlaubnis auch dann erteilt werden, wenn sich jemand nachhaltig in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland integriert hat.

Das, so sieht es RA Nagler, kann man in Nasims Fall ohne Weiteres auch so machen.