Mülheim. . Mohammad Nasim aus Bangladesch droht die Abschiebung. Dabei legt er eine für viele perfekte Integrationsleistung vor. Zweifel an Identität.

Vor vier Jahren erreichte Mohammad Nasim (32) nach seiner Flucht über Indien und Russland Mülheim. Seitdem arbeitet der junge Mann, der in Bangladesch zur verfolgten Minderheit der Biharis gehört, an seiner Integration. Im Grunde habe er alles richtig und auch gut gemacht, sagen viele in Mülheim, die sich jetzt dafür einsetzen, dass er bleiben kann – auch weil er gebraucht werde. Doch dem jungen Mann droht die Abschiebung, vielleicht in ein paar Tagen schon. Es ist einer jener Fälle, die man schwer nachvollziehen kann.

Nasim lebt seit 2014 allein in Mülheim, ohne Familienangehörige. Michaela Vogelsang, eine Mülheimerin, die sich ehrenamtlich als Flüchtlingsbetreuerin um ihn kümmert, beschreibt ihn als fleißig, zuverlässig und empathisch. „Er hat ein großes Herz für alte Menschen“, sagt sie. Bereits vier Monate nach seiner Ankunft in Mülheim belegte Nasim einen Deutschkurs in der VHS.

Er begann wenig später mit einem einjährigen Bundesfreiwilligendienst in der Altenpflege und erhielt ein gutes Zeugnis, berichtet Nadia Khalaf, die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Migration und Vielfalt in der SPD. Am Berufskolleg Stadtmitte machte er den Hauptschulabschluss und direkt im Anschluss eine Ausbildung zum staatlich anerkannten Altenpflegehelfer. Auch die schloss er erfolgreich ab. Nasim lebt in einer kleinen Wohnung in Speldorf, finanziert sich selbst, hat eine Pflegeeinrichtung als Arbeitgeber und möchte sich weiter zum Altenpfleger ausbilden lassen.

Asylantrag vom Bundesamt für Migration abgelehnt

„Seine Geschichte trifft genau auf jene Flüchtlinge zu, die der NRW-Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) im Land halten möchte“, sagt Nadia Khalaf. Stamp hatte die Ausländerbehörden aufgefordert, großzügig zu sein und die Auslegungsspielräume beim Bleiberecht stärker zu beachten. Sein Appell: Wer gut integriert sei und auf eigenen Beine stehe, verdiene eine Perspektive.

Doch gerade die hat Nasim derzeit nicht. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat seinen Asylantrag abgelehnt, die Eingabe beim Verwaltungsgericht wurde abschlägig beschieden. „Wir als städtische Ausländerbehörde sind nur der operative Teil des Bamf, wir sind verpflichtet, ihn abzuschieben“, sagt Stadtsprecher Volker Wiebels. Es gehe hier um die Durchführung rechtskräftiger Beschlüsse, die Stadt habe da keine Spielräume. In den nächsten Tagen soll die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtet im Fall Mohammad Nasim fallen. Auch der Petitionsausschuss des Landtages wurde eingeschaltet.

Fragen nach der Identität

Wie zu hören ist, gibt es Zweifel an der Identität von Nasim. Gehört er wirklich der Gruppe der Bihari an, stimmen seine Personenangaben, hat er in einem der Flüchtlingscamps in Bangladesch gelebt? Die deutsche Botschaft in Bangladesch hat einen Vertrauensanwalt beauftragt, um die Identität von Nasim im Flüchtlingscamp zu überprüfen. Dort soll dieser die Auskunft erhalten haben, dass man Nasim nicht kenne. Zu einem ganz anderen Ergebnis kommen die Recherchen des Rechtsanwaltes Axel Nagler aus Essen: Der hat selbst mit der Camp-Leitung gesprochen, und die habe ihm erklärt, dass Nasim dort sehr wohl bekannt sei. Man habe sich an ihn erinnern können. „Es gibt dort sogar eine Akte über Nasim“, berichtet Nagler und hat die Angaben daraus mit seinen vorliegenden Kopien verglichen. Die stimmten überein.

Nagler hat Zweifel an der Prüfung des Vertrauensanwaltes der deutschen Botschaft: „Die Lagerleitung sagt mir, dass kein Vertrauensanwalt bei ihr angefragt habe. Mit welchen Leuten hat der Anwalt gesprochen? Welche Fotos hatte er dabei“ – Fragen, die sich der Essener Anwalt stellt. Seine Recherchen habe er der Ausländerbehörde mitgeteilt. Eine Reaktion darauf habe er nicht bekommen.

Härtefall-Kommission eingeschaltet

Nagler sieht in dem Fall ausländerrechtliche Gründe, die der Kommune die Möglichkeit geben, Nasim zu dulden oder die Aufenthaltsgenehmigung zu verlängern. „Man kann diese Integrationsleistung des jungen Mannes nicht einfach ausblenden.“

Der Anwalt hat nun die Härtefall-Kommission des Innenministers eingeschaltet. Die erste Reaktion dort sei gewesen: Was die Mülheimer Ausländerbehörde praktiziere, widerspreche allen politischen und rechtlichen Überlegungen, die derzeit auf Landes- und Bundesebene angestellt werden.

Grüne erwarten neutrale erneute Prüfung vor Ort

Penibelste Genauigkeit seitens der Ausländerbehörden erwarten die Grünen im Fall des vor der Abschiebung stehenden Mohammad Nasim.

„Unsere Frage, ob die Mülheimer Behörde die deutsche Botschaft in Bangladesch von der Recherche des Anwaltes Nagler in Kenntnis gesetzt habe und vielleicht um eine erneute neutrale Prüfung gebeten habe, wurde verneint“, berichtet Kreisvorstandssprecherin Kathrin Rose. Die Fraktion habe deshalb dringlichst angeraten, dies umgehend nachzuholen. Solange noch geringste Zweifel bestünden, müsse man nach dem Grundsatz „Im Zweifel für den von Abschiebung Bedrohten“ entscheiden.