Mülheim. Ein gehbehinderter Mülheimer vermisst kostenfreie Behindertenparkplätze vor dem neuen Ärztehaus. Die Stadt sieht keinen zusätzlichen Bedarf.

Der gehbehinderte Mülheimer Klaus Glaser besucht häufig das Ärztehaus an der Schulstraße. Glaser, zu 90 Prozent gehbehindert, vermisst hier kostenfreie Behindertenparkplätze.

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Seiner Erfahrung nach sind die Halteverbotsparkplätze vor dem Ärztehaus meist besetzt. Wobei eine Person aussteige, eine andere im Wagen sitzen bleibe und warte. „Als Behinderter hat man keine Möglichkeit, dort zu parken“, klagt er. „Gerade vor ein Ärztehaus gehören doch Behindertenparkplätze“, ist er überzeugt. Die Behindertenparkplätze im Parkhaus seien kostenpflichtig.

Die Haltezone vor dem Ärztehaus ist stark frequentiert

Die direkte, öffentliche Parkfläche vor dem Eingang des Ärztehauses an der Schulstraße ist leider beschränkt, das weiß auch die Stadt. Stadtsprecher Volker Wiebels verweist darauf, dass in Abstimmung mit der Mülheimer Behindertenkoordinatorin dort eine Haltezone vorgesehen ist. Damit Patienten, die temporär gehbehindert sind, dort aussteigen können, auch wenn sie keinen Behindertenausweis besitzen. Leider, so bedauert die Stadt, gebe es kein rechtliches Instrument, das das Halten und Aussteigen nur einem „bedürftigen“ Personenkreis gestattet. Daher werde die Haltezone stark frequentiert.

Das Ärztehaus erfülle den Anspruch auf „offizielle“ Behindertenparkplätze im Parkhaus, so die Stadt. Nach Auskunft des Evangelischen Krankenhauses bestehe keine rechtliche Verpflichtung, diese Behindertenparkplätze Besuchern unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Letztlich sei es eine marktwirtschaftliche Entscheidung, ob man als Dienstleister den Kunden unentgeltlich Parkplätze anbieten möchte, argumentiert die Stadtverwaltung.