Mülheim. Mülheims Stadtrat hat einstimmig Corona-Hilfen für die notleidende Gastronomie und für Tanzbetriebe beschlossen. Wir präsentieren die Details.
Der Stadtrat hat sich nach der Initiative gleich mehrerer Fraktionen auf kurzfristige Hilfen für die Gastronomie und Tanzbetriebe verständigt.
Auch interessant
SPD, BAMH, Grüne und FDP hatten hierfür Initiativen ergriffen, die Verwaltung präsentierte am Donnerstag einen Kompromissvorschlag, der auf Zustimmung stieß. Demnach wird die Stadt ab sofort die Gebühren für Außengastronomie um 50 Prozent reduzieren, ab September verringert sich der Vergnügungssteuersatz für Tanzveranstaltungen ebenso um die Hälfte. Beide Hilfen sind zunächst bis zum 31. März 2021 befristet.
Flächenerweiterung für Außengastronomie will Verwaltung wohlwollend prüfen
Mit der Reduzierung der Gebühren für Außengastronomie soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die genutzten Flächen von der Gastronomie wegen der Corona-Abstandsregeln nicht mehr so genutzt werden können wie zuvor. Auch die Besucherzahlen für Tanzveranstaltungen sind beschränkt; dies soll durch die Senkung der Vergnügungssteuer berücksichtigt werden.
Grundsätzlich könnte die Stadt es Gastronomen darüber hinaus ermöglichen, ihre Flächen für Außengastronomie im öffentlichen Raum zu erweitern. Sie werde das auf Antrag im Einzelfall wohlwollend prüfen, es spreche nichts Grundsätzliches dagegen, teilte die Verwaltung der Politik mit. Für die Nutzung von Parkflächen sei zusätzlichen aber die Bezirksvertretung einzubeziehen. Ein unkompliziertes Verfahren dazu will die Verwaltung nun mit den Bezirksbürgermeistern abstimmen.