Mülheim. Ein 30-jähriger Mülheimer steht vor Gericht, weil er seine Lebensgefährtin misshandelt haben soll. Er schlug sie mit einer schweren Metalldose.

Wegen einer Reihe von Taten steht ein 30-jähriger Mülheimer vor dem Landgericht Duisburg. Mehrfach soll er im Jahr 2019 seine Lebensgefährtin misshandelt und Polizeibeamte bedroht haben. Da der Mann zur Tatzeit schuldunfähig war, geht es in dem Sicherungsverfahren nicht um eine Strafe, sondern um den Antrag der Staatsanwaltschaft, den 30-Jährigen zum Schutz der Allgemeinheit dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen.

Die Antragsschrift geht davon aus, dass der Beschuldigte unter einer schweren psychischen Erkrankung und den Folgen des Konsums von Alkohol und Drogen leidet. Im August 2019 soll er frühmorgens in seine Wohnung in Dümpten zurückgekehrt sein und laut Musik gehört haben. Als ihn seine Lebensgefährtin bat, etwas mehr Rücksicht auf die noch schlafenden gemeinsamen vier Kinder im Alter zwischen vier und zehn Jahren zu nehmen, soll der 30-Jährige der Frau mit der Faust ins Gesicht geschlagen und ihr die Hände um den Hals gelegt haben.

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Mülheimer schlug mit schwerer Metalldose zu

Ein weiterer Vorfall soll sich am 16. September 2019 ereignet haben, als der Beschuldigte die Frau um Geld für Drogen bat. Als sie ihm das verweigerte, soll er sich über die Lautstärke der Kinder geärgert und die Frau gewürgt und sie mit einer zweieinhalb Kilo schweren Metalldose geschlagen haben. Seitdem ist er vorläufig in der psychiatrischen Abteilung eines Krankenhauses in Essen untergebracht. Bei mehreren Gelegenheiten soll der Mann zudem Polizeibeamte durch Gesten und Worte bedroht haben.

Einsicht in seine Situation schien der 30-Jährige zu Beginn des Prozesses nicht zu haben. „Es gibt viele Anklagepunkt, aber keine Beweise“, kommentierte er die Antragsschrift. Und auch zu seiner Herkunft wollte der in Armenien geborene 30-Jährige keine Angaben machen: „Das gehört nicht hier hin.“

Angeklagter aus seiner Heimat Armenien geflüchtet

Immerhin berichtete er der Kammer, als 17-Jähriger aus seiner Heimat geflüchtet zu sein. Zunächst lebte er mit Frau und Kindern acht Jahre in Frankreich. Sein Asylantrag wurde abgelehnt. Er kehrte kurzzeitig in seine Heimat zurück und kam dann nach Deutschland. Seinen Lebensunterhalt habe er als Bauhelfer bestritten, so der Beschuldigte.

Für den Prozess ist zunächst nur ein weiterer Verhandlungstermin geplant. Ein Urteil könnte bereits in einer Woche gesprochen werden.